Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei Geheimdienste des Bundes. Das BfV ist dem Bundesinnenministerium unterstellt. Als Inlandsgeheimdienst obliegt ihm insbesondere das Sammeln und Auswerten von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die Spionageabwehr. Die Grundlage dazu bildet das Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Gegründet im November 1950 war das BfV ein Produkt des Kalten Krieges, geprägt von einem antikommunistischen Geist und auf dem rechten Auge weitgehend blind verbleibend sowie lange Zeit in seiner Geheimdienstarbeit einseitig gegen Links ausgerichtet agierend.
Gemäß § 3 Abs. 1 BVerfSchG besteht die Aufgabe des Verfassungsschutzes in der „Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über
- Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
- sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
- Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
- Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.“
Zur Gewinnung von Informationen darf das BfV nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Dazu zählen das Abhören und Aufzeichnen von Kommunikation bspw. in Form von Telefonaten und E-Mails, der Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten oder auch die akustische Wohnraumüberwachung („Großer Lauschangriff"). Die stete Ausweitung der Kompetenzen des BfV führte dazu, dass auf Verlangen auch Fluggastdaten ebenso wie Informationen von Banken über geleistete Zahlungsverkehre an die Behörde auszuhändigen sind. All diese Befugnisse greifen tief in die Privatsphäre der von Überwachung Betroffenen ein.
Die Liste der Skandale des BfV ist lang und jeder einzelne zeigt, dass der Verfassungsschutz einen Fremdkörper in der Demokratie bildet. Exemplarisch wird dies an der Mord- und Attentatsserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) deutlich. Zu dessen Aufdeckung trug das BfV nicht nur nicht bei, sondern erkannte lange auch nicht die Einbindung dieser Mord- und Gewaltserie in rechtsextreme und neonazistische Netzwerke, in die er über ein dichtes System von bezahlten V-Leuten selbst verstrickt war. Als die rechtsextremen Terrormachenschaften dann aufflogen, war die erste Reaktion der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern keineswegs, etwas zur Aufklärung der Attentate beizutragen – vielmehr im Gegenteil, zuallererst wurden massenhaft Akten geschreddert.
DIE LINKE will den Verfassungsschutz auflösen und durch eine unabhängige „Beobachtungsstelle Autoritarismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit” ersetzen. Diese soll Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus, religiösen Fundamentalismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit mit nicht-nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten und darüber aufklären. Ihr Zweck ist der Schutz der Menschenwürde sowie der Grundrechte des Grundgesetzes durch wissenschaftliche Untersuchung, Information, Dokumentation und Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Als erster Schritt muss das System der V-Leute des Verfassungsschutzes und seine Verstrickungen mit der extremen Rechten aufgedeckt und beendet werden.