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Urhebervertragsrecht

Themenpapiere der Gruppe

Kreativschaffende haben ein Recht darauf, für ihre Arbeit angemessen vergütet zu werden. Das meint nicht nur DIE LINKE, es steht seit 2002 auch ausdrücklich im Urheberrechtsgesetz. Der sogenannte „Beteiligungsgrundsatz“ besagt darüber hinaus, dass Schriftstellerinnen, Komponisten, Musiker und Journalistinnen an allen wirtschaftlichen Verwertungen ihrer Arbeit entsprechend zu beteiligen sind. Trotzdem hat keiner der mehreren Reformanläufe in den letzten Jahren diese Grundsätze wirksam durchgesetzt.

Urheberinnen und Urheber handeln nicht mit Büchern, CDs oder Downloads, sondern mit Verwertungsrechten an ihren Werken. Sie sind darauf angewiesen, mit strukturell überlegenen Partnern auf Augenhöhe verhandeln zu können. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus: In sogenannten Total-Buy-Out-Verträgen geben die Kreativen alle Rechte an ihrer Arbeit für immer und ewig aus der Hand. Oft zahlen die Verwerter dafür nur ein lächerlich niedriges Pauschalhonorar. Die Digitalisierung hat zwar Möglichkeiten der Selbstvermarktung eröffnet. Doch individuelles Bemühen kann kein Ersatz für verbindliche, faire Rahmenbedingungen sein.

Kreative sind häufig Freiberufler, die von keinem Tarifrecht geschützt werden. Der größte Teil von ihnen arbeitet im Auftrag von Medienunternehmen, die ihre Vertragsbedingungen einseitig diktieren. Das geltende Urhebervertragsrecht hat sich als zahnloser Tiger erwiesen und jeder Versuch, die Urheberinnen und Urheber in ihrer Verhandlungsmacht zu stärken scheitert an der starken Verwerterlobby. Der gesetzliche Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ ist nicht durchsetzbar, weil die vom Gesetz verlangten „gemeinsamen Vergütungsregeln“ bisher nur in sehr wenigen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft zustande gekommen sind. Lediglich in einzelnen Teilbranchen gibt es Vereinbarungen, und oft werden selbst diese nicht eingehalten. Dann müssen Urheberinnen und Urheber vor Gericht ziehen und ihre Auftraggeber verklagen – oder auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten, auch weil sie befürchten müssen, nach einer Klage keine weiteren Aufträge mehr zu bekommen.

DIE LINKE setzt sich für eine Reform des Vertragsrechts ein, die Urheberinnen und Urhebern den Rücken stärkt. Jede Nutzung ihrer Werke muss den Kreativen gesondert vergütet werden. Gemeinsame Vergütungsregeln, von Verbänden der Urheberinnen und Urheber mit Vertretern der Verwerter ausgehandelt, müssen von der Ausnahme zur Regel werden. Das Ergebnis solcher Verhandlungen muss für beide Seiten bindend sein. Die Berufsverbände der Kreativen müssen das Recht ihrer Mitglieder notfalls stellvertretend einklagen können. Ein solches Verbandsklagerecht kann aber nur funktionieren, wenn Schiedssprüche der Schlichtungsstelle verbindlich sind. Außerdem fordert DIE LINKE ein Kündigungsrecht für Kreative nach fünf Jahren. Nur so lässt sich vermeiden, dass Urheberinnen und Urheber Rechte an ihren Werken verkaufen, die dann vom Verwerter gar nicht genutzt werden. Pauschalvergütungen wie etwa aus der Geräte- und Leermedienabgabe für Privatkopien sind ohne Abzüge zugunsten Dritter an die Urheberinnen und Urheber auszuzahlen.


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