Als Transgeschlechtlichkeit wird der Wunsch eines Menschen bezeichnet, das körperliche Erscheinungsbild mit Hilfe operativer Maßnahmen der eigenen geschlechtlichen Identität anzupassen. Gebräuchlich sind auch die Begriffe Transsexualität und Trans*. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnete dies bis 2018 mit dem Begriff Geschlechtsidentitätsstörung als Krankheit. Dies wurde von vielen Betroffenen abgelehnt, weil ihre geschlechtlichen Identitätsvorstellungen pathologisiert wurden und werden, da die Umsetzung in den neuen Krankheitsschlüssel ICD11 in Deutschland noch geraume Zeit dauern kann. In Deutschland wurden mit dem Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 erstmals Rechte für transgeschlechtlichen Menschen geschaffen. Mit der Einführung des Transsexuellengesetzes erschienen transgeschlechtlichen Menschen erstmals im Recht. Dies war zunächst positiv. Nach fast 4 Jahrzehnten Erfahrung mit dem Transsexuellengesetz hat sich jedoch gezeigt, dass transgeschlechtlichen Menschen in ihrem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden und dass ihr Recht auf (geschlechtliche) Selbstbestimmung verletzt wird. Dem TSG liegt ein biologischer Geschlechterbegriff zugrunde, der den Bedürfnissen von transgeschlechtlichen Menschen nicht gerecht wird und die Probleme der Betroffenen nicht erfasst. Dies wird belegt durch zahlreiche Bundesverfassungsgerichtsurteile, die das TSG in weiten Teilen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten. Vielfach wurde in unterschiedlichen Regierungskoalitionen eine grundsätzliche Änderung des TSG angekündigt, doch nicht umgesetzt. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für die Selbstbestimmung und die Wahrung der Menschenrechte von transgeschlechtlichen Menschen ein.
Im Wesentlichen fordert die Fraktion DIE LINKE, dass
- das TSG aufgehoben wird und rechtliche Möglichkeiten im Vornamens- und Personenstandsrecht geschaffen werden, die Betroffenen umfassend unterstützt werden,
- Diskriminierungen aufgehoben werden (insbesondere das langwierige und entwürdigende Begutachtungsverfahren) und somit
- alle Menschen frei und ohne Hürde ihren Personenstand und ihren Vornamen wählen dürfen und zudem,
- dass die medizinischen und psychologischen Leistungen für die Betroffenen sichergestellt werden.
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