Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Klimaschutz, Digitalisierung und Transformation sind Herausforderungen, die einen grundlegenden Wandel der Wirtschaft und damit der Arbeitswelt einleiten. Unter der Vorgabe, nachhaltiger und digitaler zu wirtschaften, geraten Branchen und Arbeitsplätze zunehmend unter Druck. Für die Beschäftigten bedeuten diese Prozesse Veränderungen, die mit Ängsten vor Arbeitsplatzverlust, Berufswechsel und Entqualifizierung einhergehen. Unter den Bedingungen eines Sozialstaates, der nach der Einführung von Hartz IV vor allem fordert statt fördert, sorgen diese Veränderungen zusätzlich für eine starke Verunsicherung. Deshalb ist dieser Prozess so zu gestalten, dass die Beschäftigten nicht die Verlierer sind. Um die Arbeit in der Transformation zukunftsfest zu machen, müssen Vollbeschäftigung und gute Arbeit die wesentlichen Ziele einer nachhaltigen Wirtschafts-, Industrie- und Arbeitsmarktpolitik sein. Transformation ist kein rein technologischer Prozess, sondern eine umfassende gesellschaftliche Umstrukturierung mit gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen. Dafür muss der Gesetzgeber den politischen Ordnungsrahmen setzen.
Ökologische Nachhaltigkeit, Klimaschutz und gute Arbeit
Will man sozialen und ökologischen Belangen zugleich gerecht werden, braucht es hierzu Strategien für ein neues Wachstums- und Entwicklungsmodell, mit denen neue Initiativen für gute Arbeit und soziale Sicherheit einhergehen. Es gibt ein Allgemeininteresse an der Bewahrung unseres Planeten. Wir fordern Nachhaltigkeit nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die menschliche Arbeitskraft und die Gesellschaft insgesamt ein. Es bestehen Chancen für eine über den Erhalt von Arbeitsplätzen hinausgehenden Anstieg von Arbeitsplätzen. Diese liegen beispielsweise in dem Ausbau von öffentlichen Verkehrssystemen wie der Bahn.
Dies setzt jedoch eine Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik voraus, die sich an ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten orientiert. Einkommen und Beschäftigung müssen in Umbruchphasen gesichert werden, in denen Renditen transformationsbedingt sinken und erste Arbeitgeber bereits Lohnsenkungen fordern oder Beschäftigungsabbau betreiben. Zeiten, in denen einige Wenige nach maximalem Profit streben und die hierbei anfallenden Kosten auf die Gesellschaft oder die Natur abwälzen, sind überholt. Für ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit ist ein Paradigmenwechsel notwendig – politische Eingriffe in die Märkte, bis in Unternehmensentscheidungen hinein. Die Transformation darf nicht zu einer Gefahr für Beschäftigte und den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft werden. Wir wollen abhängiger Arbeit ein ausreichendes Maß an sozialer Sicherheit garantieren, damit eine Transformation gesellschaftlich Akzeptanz findet.
Kernforderungen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
Ein Investitionsprogramm in Infrastruktur, Bildung und Forschung, um die Bedingungen für ein Wirtschaftswachstum zu schaffen, das auf Vollbeschäftigung zielt, ökologisch nachhaltig ist und auf Klimaneutralität setzt. Dies erfordert die Aufgabe der sog. schwarzen Null, die Überwindung der Schuldenbremse, eine gerechte Steuerpolitik und eine Lohnentwicklung, die den gesamtwirtschaftlichen Verteilungsspielraum ausschöpft.
Es ist eine auf Zukunftstechnologien ausgerichtete Industriepolitik notwendig und Beschäftigten und Betriebsräteneine wirtschaftliche Mitbestimmung zu gewähren. Letzteres schließt ein, dass Belegschaften über die strategische Ausrichtung ihres Unternehmens mitentscheiden, vor allem was, wann und unter welchen Bedingungen produziert werden soll.
In einer Gesellschaft, in der Teilhabe in hohem Maße vom Zugang zu Erwerbsarbeit abhängig ist, ist es notwendig, das bereitgestellte - aber begrenzte - Angebot an Arbeit gerecht auf alle Menschen zu verteilen und auch die Zugriffsrechte der Arbeitgeber auf die Alltagsgestaltung der Beschäftigten zu verringern. Das ist zudem eine wichtige gleichstellungspolitische Maßnahme, da in der Folge auch eine Umverteilung unbezahlter Arbeit möglich wird. Ein erster Schritt hin zu einer Umverteilung von Arbeit ist die Reduzierung der zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von derzeit 48 auf 40 Stunden. Damit eine Reduzierung der Arbeitszeit nicht im Umkehrschluss zu einer Arbeitsverdichtung führt, sind Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten in Fragen der Personalbemessung einzuführen.
Um den Wandel hin zu verschlechterten Arbeitsbedingungen auszuschließen, sind konkrete Vorkehrungen für gute Arbeit notwendig, dazu zählt insbesondere eine Regulierung des Arbeitsmarktes. Das unbefristete Arbeitsverhältnis muss die Regel sein, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen gehören abgeschafft. Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit ist sofort umzusetzen und alle Beschäftigungsverhältnisse sind in die sozialen Sicherungssysteme einzubeziehen. Um Niedriglöhne zu verhindern, ist darüber hinaus die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern und der gesetzliche Mindestlohn auf 13 Euro zu erhöhen.
Beschäftigte sind bei den zu erwartenden Veränderungen dadurch zu schützen, dass der Betriebsrat über die Einführung der Kurzarbeit ein zwingendes Mitbestimmungsrecht erhält und ergänzend zu den bestehenden Formen des Kurzarbeitergeldes ein Transformationskurzarbeitergeld im SGB III zu verankern ist, das es den Beschäftigten in von Transformation betroffenen Unternehmen erlaubt, sich den neuen Anforderungen entsprechend zu qualifizieren. Hierzu brauchen sie einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Qualifizierung und Weiterbildung. Der Betriebsrat ist gesetzlich in die Lage zu versetzen, über das „ob“ und nicht nur das „wie“ bei Fragen der beruflichen Bildung mitzubestimmen, um vorausschauend und zusammen mit den Beschäftigten Bildungsmaßnahmen zu planen.
Ein zukunftsfähiger Sozialstaat garantiert soziale Sicherheit. Nur wenn Menschen gegen die Risiken des Lebens gut abgesichert sind, sind sie auch bereit, gesellschaftliche Veränderungen zu akzeptieren und mitzugestalten. Bei der Arbeitslosenversicherung hat DIE LINKE. im Bundestag bereits ein Konzept vorgelegt. Das neue Arbeitslosengeld ist höher, greift früher und wird vor allem länger bezahlt. Im Anschluss schützt das neue Arbeitslosengeld Plus davor, auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen zu sein. Statt Hartz IV setzen wir auf eine sanktionsfreie Mindestsicherung. Auch die gesetzlicheRentenversicherung muss gestärkt und ausgebaut werden, so dass sie vor Altersarmut schützt. Die gesetzlicheKranken- und Pflegeversicherung muss sämtliche notwendigen Gesundheits- und Pflegekosten übernehmen.