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Teilzeit

Themenpapiere der Gruppe

Das oft gepriesene Jobwunder erweist sich bei näherem Hinsehen als Märchen. Denn durch die Agenda 2010 wurden keine neuen Jobs geschaffen, sondern vielmehr die vorhandene Arbeit umverteilt und prekarisiert. Mit negativen Folgen, denn es gibt immer mehr Teilzeit- und immer weniger Vollzeitstellen – während gleichzeitig die Zahl der Überstunden seit Jahren auf hohem Niveau verharrt.

Im Juni 2021 arbeiteten 9,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teilzeit. Das ist ein Höchststand von 29,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bei etwa 78 Prozent davon handelt es sich um Frauen. 49,1 Prozent aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen sind in Teilzeit tätig, während es bei Männern nur 12,2 Prozent sind.

Zum Teil mag diese Teilzeiterwerbstätigkeit gewollt sein. Doch der hohe Anteil von Frauen in Beschäftigungsverhältnissen mit einer geringen Wochenarbeitszeit resultiert auch daraus, dass Berufstätigkeit und Familie nur schwer miteinander zu vereinbaren sind. Außerdem gibt es immer mehr Teilzeitstellen, während die Vollzeitstellen weniger geworden sind. Viele befinden sich unfreiwillig in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden.

Oft ist Teilzeitbeschäftigung mit erheblichen Nachteilen verbunden. Auf der Hand liegt die meist mangelhafte materielle und soziale Absicherung. Häufig reicht das Einkommen nicht zur eigenständigen Existenzsicherung. Und durch die entsprechend geringere Höhe der Sozialversicherungsleistungen sind längerfristig Teilzeitbeschäftigte bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter nur unzureichend eigenständig gesichert. Aus frauenpolitischer Sicht ist die daraus folgende Abhängigkeit vom Einkommen des Partners zu kritisieren. Die geringen Löhne sind nicht allein Folge der kürzeren Arbeitszeit, denn in Teilzeitarbeitsverhältnissen liegt auch der Stundenlohn häufig unter dem bei Vollzeitarbeit. Hinzu kommt, dass die Weiterbildungs- und Aufstiegschancen deutlich schlechter sind.

Mit Einführung der sogenannten Brückenteilzeit in das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat die Bundesregierung Ende 2018 eine Möglichkeit für Arbeitnehmer:innen geschaffen, ihre Stundenzahl vorübergehend zu reduzieren und im Anschluss daran wieder im bisherigen zeitlichen Umfang arbeiten zu können. Damit sollte die „Teilzeitfalle“, die eben vor allem Frauen trifft, entschärft werden. Die Regelungen sind allerdings, dank erheblichem Lobbydruck, nur halbherzig und unflexibel: Das Recht greift erst, „wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt“. Damit bringt die Regelung für 96 Prozent aller Betriebe und somit für die Hälfte der Beschäftigten nichts. Zumal vor allem Frauen hauptsächlich in Klein- und Kleinstbetrieben tätig sind – das gesetzliche Ziel, die „Teilzeitfalle“ zu entschärfen, dürfte so weitgehend leerlaufen. Und sind es unter 200 Beschäftigte, hat nur jeder oder jede 15. überhaupt Anspruch auf die Brückenteilzeit. Außerdem muss die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert werden und der gewünschte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

DIE LINKE setzt sich für ein neues Normalarbeitsverhältnis ein, das auf einer kurzen Vollzeit für Alle beruht. Wir unterstützen Gewerkschaften und Initiativen beim Kampf um kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Damit Arbeitszeitverkürzung nicht zu Arbeitsverdichtung führt, braucht es verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitsorganisation und Personalbemessung. Arbeitszeitverkürzung ermöglicht eine Umverteilung der vorhandenen Arbeit, weg von denen, die überlange Arbeitszeiten haben, hin zu denen, die gar keine oder zu wenig Arbeit haben.