Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (WSK-Rechte) umfassen allen voran das Recht auf Arbeit und soziale Sicherheit, das Recht auf Bildung von Gewerkschaften und das Streikrecht, das Recht auf angemessenen Lebensstandard (Nahrung, Kleidung, Unterkunft) und ein Höchstmaß an Gesundheit sowie das Recht auf Zugang zu Bildung und Kultur.
Wirtschaftliche und soziale Rechte waren ursprünglich sozialdemokratische Forderungen, die im Zusammenhang mit der Herausbildung und Entwicklung des Kapitalismus und der mit ihr zusammenhängenden neuen prekären Lage der Arbeiterschaft aufkamen. Ab dem Ende des 19. Jahrhunderts gingen diese in Form von Arbeits- und Sozialgesetzen in die Verfassungen vieler europäischer Staaten ein. Dazu gehören Gesetze zur Arbeitszeitbeschränkung, zum Verbot von Kinderarbeit und zur Einführung einer staatlichen Gesundheitsvorsorge oder Rentenversicherung.
Im Völkerrecht ist der Internationale Menschenrechtskodex in zwei Pakte aufgeteilt: Der UN-Zivilpakt enthält die bürgerlich-politischen Menschenrechte, die über ein Individualbeschwerdeverfahren nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs vor dem zuständigen UN-Ausschuss einklagbar sind. Der UN-Sozialpakt besteht aus den WSK-Rechten. Hierfür wird die Möglichkeit der Individualbeschwerde durch ein im Mai 2013 in Kraft getretenes Zusatzprotokoll eingeräumt, das die Bundesrepublik Deutschland bislang nicht unterzeichnet hat. Damit bleibt in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen nach der Erschöpfung des staatlichen Rechtswegs die Individualbeschwerde vor einem entsprechenden UN-Gremium verwehrt.
Dabei nehmen die sozialen Missstände in Deutschland zu. Vornehmlich die Einführung der Agenda 2010 und die mit ihr verbundene öffentliche Spar- und Kürzungspolitik verursachen seit Mitte der 2000er Jahre einen deutlichen Anstieg insbesondere der Kinder- und Altersarmut. Löhne aus prekären Arbeitsverhältnissen und Sozialleistungen reichen häufig nicht zur Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards aus und die Obdachlosigkeit wächst immer weiter an. Das dreigliedrige deutsche Schulsystem ist selektiv und verhindert den freien und gleichen Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt. Wiederkehrende Verletzungen der Gleichbehandlung anderer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beim Zugang zu sozialen Leistungen sowie deutsche Abschiebungspraktiken widersprechen ebenso den im UN-Sozialpakt verankerten Rechten und Pflichten. Die aus dem Völkerrecht resultierenden WSK-Rechte werden in Deutschland immer weniger garantiert – trotz wachsendem Gesamtreichtum bei immer ungleicher werdender Vermögensverteilung.
Daher tritt DIE LINKE für die konsequente Einhaltung und Umsetzung der universell geltenden und unteilbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ein. DIE LINKE spricht sich darüber hinaus für die Aufnahme der sozialen Grundrechte in das Grundgesetz aus, um diese sowie soziale Kämpfe durch einklagbare Rechtsansprüche zu stärken. Schließlich fordert DIE LINKE die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt, um so nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges eine Beschwerde im zuständigen UN-Ausschuss möglich zu machen.
Weiterführende Informationen zum Thema wie Parlamentarische Initiativen, Reden, Publikationen oder Pressemitteilungen finden Sie über unsere Suche.