Vor 30 Jahren trat am 1. August 1991 das Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs -und Anwartschaftsüberführungsgesetz – AAÜG) als Artikel 3 des Renten-Überleitungsgesetzes in Kraft. Das AAÜG regelt, in welcher Form die in der DDR erworbenen Rentenansprüche aus den zahlreichen DDR-Zusatzversorgungssystemen und den Sonderversorgungen anerkannt werden, die dem westdeutschen Rentensystem unbekannt waren. Dabei kam es aus Unkenntnis, Ignoranz und moralisch begründeter Willkür auch zu Kürzungen und Streichungen.
Die Probleme können vier Themen zugeordnet werden:
- Überführungslücken: Betroffen davon sind Menschen, die Angehörige gepflegt oder freiwillige Beiträge geleistet haben; Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in der Braunkohleveredlung; Geschiedene; Ballettmitglieder; mithelfende Familienangehörige in Handwerksbetrieben; Leute, die ihre Partnerin bzw. ihren Partner bei dienstlichen Verpflichtungen ins Ausland begleitet haben oder von dort hierhergekommen sind und diejenigen mit Zeiten einer Aspirantur oder eines Sonderstudiums. Außerdem werden Jahresendprämien nicht als rentenwirksam anerkannt.
- Versorgungsunrecht: Dazu zählen Zusatz- und Sonderversorgungen unter anderem von Akademikerinnen und Akademikern, Ingenieurinnen und Ingenieuren bzw. Angehörigen von Polizei, Armee, Zoll, Bahn und Post.
- Sogenanntes Rentenstrafrecht, das mit direkten Eingriffen in die Rentenformel das Sozialrecht politisch missbraucht und dessen Wertneutralität missachtet.
- Fehlender Vertrauensschutz für diejenigen, die die DDR vor dem Mauerfall verlassen haben bzw. ausgewiesen wurden und deren Ansprüche nicht nach Fremdrentenrecht anerkannt werden.
Kaum ein anderer Aspekt der deutschen Einheit hat so viel Verzweiflung und Wut ausgelöst. Wer heute in Rente geht und betroffen ist, kämpft mittlerweile an der Seite sehr alter Menschen für die eigene Rente und Lebensleistung.
Trotz gegenteiliger Versprechungen der Bundesregierung gibt es bisher immer noch keine Lösung. Die Regierungskoalition will laut Koalitionsvertrag eine Lösung für Härtefälle der Rentenüberleitung finden, die in der Grundsicherung sind. Das wäre eine Hilfe für Menschen mit sehr geringen Renten, würde aber weiterhin viele Betroffenengruppen ausschließen.
Die Fraktion DIE LINKE hat – genau wie ihre Vorgängerfraktionen – im Bundestag in jeder Wahlperiode die Beseitigung der Renten- und Versorgungsungerechtigkeiten verlangt. Durch diese Initiativen konnten verschiedene Korrekturen erreicht werden. Eine befriedigende Lösung steht aber für die meisten Betroffenen noch aus. Deshalb werden wir nicht nachlassen, parlamentarisch immer wieder eine Korrektur der Rentenüberleitung einzufordern. Die Lebensleistung Ost muss anerkannt werden.