Nach altem Recht musste bei Renten nur der sogenannte „Ertragsanteil“ versteuert werden, was zu Folge hatte, dass der absolute Großteil der Rentnerinnen und Rentner auf ihre Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Steuern zahlen mussten. Im Jahr 2002 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Renten und Pensionen verfassungswidrig ist und forderte den Gesetzgeber zu entsprechenden Gesetzesänderungen auf.
Das Verfassungsgericht betonte dabei allerdings, dass es beim Übergang zur nachgelagerten Besteuerung nicht zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommen dürfe. Von einer Doppelbesteuerung der Rente spricht man, wenn der steuerfreie Rentenzufluss niedriger ist als die aus versteuertem Einkommen geleisteten Rentenbeiträge.
Seit dem Jahr 2005 befinden wir uns im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Rente. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass (anders als zuvor) die Beiträge zur Rentenversicherung unversteuert bleiben, die Rentenleistung dafür aber versteuert werden muss. Genauer gesagt werden nach geltendem Recht die Beiträge zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 schrittweise steuerfrei gestellt, dafür muss je nach Jahr des Rentenzugangs ein immer größerer Teil der Rente versteuert werden. Ab 2040 wird die gesetzliche Rente dann voll steuerpflichtig sein.
In Zukunft wird die nachgelagerte Besteuerung über das gesamte Leben betrachtet zu einer Entlastung führen, da das Einkommen in der Erwerbsphase des Lebens im Regelfall höher ist als in der Phase des Rentenbezugs. Allerdings warnt DIE LINKE gemeinsam mit vielen Expertinnen und Experten seit Langem, dass es während der Übergangsphase zu einer verfassungswidrigen systematischen Doppelbesteuerung der Renten kommen wird.
Am 31.05.2021 bestätigte der Bundesfinanzhof diese Auffassung, indem er die Berechnungsmodelle der Bundesregierung, laut denen eine Doppelbesteuerung von Renten systematisch ausgeschlossen würde, für fehlerhaft erklärte. In diesem Zusammenhang forderte er den Gesetzgeber auf, den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Rente neu zu gestalten, da es sonst vor allem bei künftigen Rentnerinnen und Rentnern zu einer verfassungswidrigen systematischen Doppelbesteuerung der Renten kommen werde.
Die Fraktion DIE LINKE fordert:
- Die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 14.400 Euro (2021) anzuheben, um zu verhindern, dass Rentnerinnen und Rentner mit geringen Alterseinkommen Steuern zahlen müssen.
- Den Prozess des Abschmelzens des steuerlichen Rentenfreibetrags zu verlangsamen und erst im Jahr 2070 abzuschließen. Analog dazu ist die Abschmelzung des Altersentlastungsbetrags (der Freibetrag auf aktive Einkünfte ab Vollendung des 64. Lebensjahrs) zu verringern.
- Die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent (ohne den rein statistischen Revisions-Effekt ab dem 01. Juli 2021).
- Das Vorliegen einer Doppelbesteuerung auf Antrag von der Finanzverwaltung und nicht über den Klageweg prüfen zu lassen (Umkehr der Beweislast).
- Die Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner so weit wie möglich zu vereinfachen.
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