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Prostitution – Sexarbeit

Themenpapiere der Gruppe

Mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002 wurden sexuelle Dienstleistungen, zu denen sich Menschen selbstbestimmt entscheiden (Prostitution/Sexarbeit) von dem rechtlichen Makel der Sittenwidrigkeit befreit und die Möglichkeit geschaffen, dass Sexarbeiter*innen ihren Lohn vor Gericht einklagen und sich sozialversicherungspflichtig beschäftigen lassen.

Seit dem Inkrafttreten vor zwanzig Jahren hat sich  allerdings herausgestellt, dass viele Sexarbeiter*innen eine selbständige Tätigkeit bevorzugen und eine zentrale Problemstellung für viele daher noch immer die soziale Absicherung ist, die im Rahmen einer allgemeinen Verbesserung für alle Selbständigen dringend gelöst werden muss. Hinzu kommen der Mangel an bezahlbaren Arbeitsräumen und die anhaltende gesellschaftliche Stigmatisierung von allen, die in der Sexarbeit tätig sind.

Anstatt Sexarbeiter*innen aber von der Stigmatisierung zu befreien, hat die letzte Bundesregierung das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) durch den Bundestag gebracht, das zum 01.07.2017 in Kraft trat. Grundlage der Novelle war eine unzulässige Vermischung von Prostitution/Sexarbeit als selbstgewählter Tätigkeit und Straftatbeständen wie dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und jenem der Vergewaltigung (Zwangsprostitution). Auf diese Weise wurden tiefe Eingriffe in die Grundrechte (wie die Berufsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung) von Sexarbeiter*innen gerechtfertigt und jene weiterhin stigmatisiert.

Probleme, die es sicherlich im Bereich der Prostitution gibt, werden durch das ProstSchG nicht gelöst, sondern in die Unsichtbarkeit verschoben, wo Rechte und Schutz nicht gewährleistet werden können.

Geeigneter Schutz kann aber immer nur durch einen Ausbau an Rechten wirken, auf die sich Betroffene im Zweifelsfall stützen können. Wenn es Regelungsbedarf gibt, muss er sich auf die Stärkung der Rechte und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Prostituierten/Sexarbeiter*innen beziehen, die ihre sexuelle Selbstbestimmung garantieren.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher:

  • Die Kriminalisierung und Stigmatisierung von Prostituierten/Sexarbeiter*innen zu beenden
  • Gemeinsam mit den Verbänden ausgehandelte, gesetzlich zu verankernde Mindeststandards (beispielsweise bezüglich Sicherheit, Hygiene oder Miethöhe) für die unterschiedlichen Arten von Prostitutionsstätten einzuführen
  • Selbstorganisation, freiwillige Beratungs-, Umschulungs- und Fortbildungsangebote zu stärken

Und nicht zuletzt eine gute Gesundheitsversorgung und soziale Rechte für alle, die in der Prostitution/Sexarbeit tätig sind (z. B. Anspruch auf Sozialleistungen, sozialversicherte Beschäftigung und die Einbeziehung in eine Solidarische Erwerbstätigenversicherung), einzuführen.