Das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Parlamente des Bundes und der Länder zu wenden, ist ein für jedermann in der Verfassung verankertes Grundrecht und ein wichtiger Teil bürgernaher Demokratie. Vor allem ist es aber ein Gewinn für das Parlament, wenn die Menschen direkt beim Gesetzgeber Bitten äußern, Missstände beklagen, um Hilfe gegenüber Behörden ersuchen und Anregungen für die Gesetzgebung geben. Auf diese Weise können Petitionen den Blick der Parlamentarier schärfen für die gelebte Rechtswirklichkeit der Bevölkerung. So erhalten die Parlamentarier wichtige Impulse für die Gesetzgebung. Oft eröffnet sich aus den Petitionen auch die parlamentarische Kontrolle über den Umgang der Behörden mit den Gesetzen. Insgesamt können mit dem Petitionsverfahren Rechtssituationen geprüft, Missverständnisse aufgeklärt, Konflikte bereinigt, Rechte der Bürger durchgesetzt, Gesetzeslücken geschlossen, Behördenfehler erkannt und Fehlerbehebungen veranlasst werden.
Einen Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses gibt der jährlich veröffentlichte Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses des Bundestages. Für das Jahr 2021 nennt er den Eingang von 11.667 Petitionen. Darin enthalten waren 636 Petitionen, die auf der Internetseite des Bundestages mitgezeichnet werden konnten. Zur gleichen Zeit konnten beispielsweise 48 Massen- und Sammelpetitionen, die jeweils mehr als 1000 Unterstützer hatten, abschließend erledigt werden. Von den im Jahr 2021 insgesamt 12.606 abgearbeiteten Petitionen wurden etwa ein Viertel mit Rat, Auskunft, Materialübersendung oder Verweisung erledigt, rund 6 Prozent wurden an die Petitionsausschüsse der Bundesländer abgegeben. Nur in rund 15 Prozent führten die Petitionseinlegungen dazu, dass ihnen entsprochen wurde und in nur rund 3 Prozent erkannte der mehrheitlich entscheidende Ausschuss aus den Eingaben die Notwendigkeit an, dass parlamentarische oder regierungsexekutive Folgen geboten seien.
Grundsätzlich gilt für die eingereichten Petitionen, dass jedes Anliegen gleich behandelt werden muss. Für die Anerkennung als Petition und für die Bearbeitung des Einzelfalls kommt es auch nicht auf die Zulassung zur Veröffentlichung oder auf die Anzahl der mitzeichnenden Unterstützer an. Petitionen können per Brief, per Fax oder online auf dem Formular des Petitionsausschusses eingereicht werden. Die Kontrolle von Änderungsbedarf bei Gesetzen und die Kontrolle von Verwaltungshandeln ist Sache des Parlamentes. Daher haben nur die direkt beim Petitionsausschuss eingereichten Petitionen den einklagbaren Bearbeitungsanspruch und die Bearbeitungskompetenz des Parlamentes.
Tatsächlich ist die Beantwortung der Bitten und Beschwerden angesichts der Vielzahl der Anliegen eine große Herausforderung. Das wichtige Bürgerengagement zu unterstützen, die Sorgen, Nöte und Ideen ernst zu nehmen und die täglichen Probleme parlamentarisch zu reflektieren, ist das Anliegen der im Ausschuss vertretenen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE.
Petitionen geben darüber Auskunft, wie Gesetze sich bewähren und sich auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger auswirken. Daher machen wir uns dafür stark, dass diese Anregungen, Bitten, Fragen und Kritiken auch gehört und umgesetzt werden.
Leider wurde bei vielen Eingaben keine Abhilfe geschaffen, weil die mehrheitliche Regierungskoalition im Ausschuss dies abblockte. Beispiele waren und sind Petitionen, in denen gefordert worden war, dass die Bundesrepublik Deutschland das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert, Petitionen gegen die Verfahrensweisen bei von Hartz IV Betroffenen oder Petitionen mit der Forderung, Minderjährige nicht mehr in die Bundeswehr aufzunehmen.
Derzeit wird das Petitionsgeschehen stark durch die vom Ukrainekrieg und den davon ausgehenden Auswirkungen bestimmt. Auch die Folgen der Corona-Pandemie und deren weitere Auswirkung auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und die persönliche Lebenssituation der Menschen bestimmen das Petitionsgeschehen weiter.
Die Petitionsarbeit unterliegt letztlich den politischen Mehrheitsverhältnissen. Daher fanden die hart erarbeiteten Beschlüsse des Petitionsausschusses bei der Bundesregierung häufig keine oder zu wenig Beachtung.
Wir, die Fraktion DIE LINKE, stehen dafür ein, dass künftig die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Petitionsrecht mehr und regen Gebrauch machen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Petitionsverfahren bürgernaher und zügiger zu gestalten. Im Petitionsausschuss und im Parlament dringen wir mit unseren parlamentarischen Initiativen darauf, transparentere Verfahren zum Standard zu machen, in denen die Petenten den Umgang mit ihren Anliegen nachvollziehen, sich im Verfahren einbringen können und im Ergebnis die getroffenen Entscheidungen besser verstehen können.
Bitte beachten Sie auch unsere Dossierseite zum Thema Petitionen, um weitergehende Informationen zu erhalten!