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Obsoleszenz

Themenpapiere der Gruppe

Wer kennt das nicht: das neue Smartphone geht nach 24 Monaten kaputt und der Händler verweigert die Kulanz zur Reparatur? Sie haben Pech gehabt. 

Den Verschleiß von Produkten bezeichnet man als Obsoleszenz. Dabei wird unterschieden, ob ein Produkt einer „normalen“ Obsoleszenz unterliegt, oder ob diese geplant ist.

Natürliche und geplante Obsoleszenz

Natürliche Obsoleszenz ist die normale Abnutzung bzw. der Verschleiß von Geräten. Bei geplanter Obsoleszenz werden Schwachstellen eingebaut, die einen vorzeitigen Ausfall eines Produktes oder Gerätes verursachen sollen. Während geplante Obsoleszenz aus Sicherheitsgründen in Form von Sollbruchstellen notwendig sein kann (bspw. Sollbruchstellen bei Achsfedern an Pkw, damit diese, wenn sie brechen, an einer definierten, unkritischen Stelle brechen), ist die geplante Obsoleszenz zur Verkürzung von Marktzyklen, also der Haltbarkeit eines Produktes, nicht im Sinne der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und außerdem Betrug an den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Der Hauptgrund für die kurze Lebensdauer vieler Produkte ist, dass an den falschen Stellen aus Kostengründen an Material und Fertigungszeit gespart wird. Geplante Obsoleszenz zur künstlichen Beschleunigung von Marktzyklen ist daher kaum nachweisbar und von natürlichem Verschleiß kaum zu unterscheiden. Die Unterscheidung und die Überwachung, ob bewusst Fehler in Produkte integriert sind, ist nur unter hohem bürokratischem Aufwand zu erreichen. Daher will die Fraktion DIE LINKE, dass die technische Langlebigkeit von Produkten gesetzlich verankert und Garantiezeiten verlängert werden, um so den Verbraucherschutz zu verbessern.

Produktlebensdauer

Entscheidend für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Nutzungszeit von Produkten im Verhältnis zum Kaufpreis. Über ihre Nutzungsdauer entscheiden im Wesentlichen die Robustheit und die Reparierbarkeit von Produkten. Qualitativ hochwertige Waren werden lange von der Erstkäuferin bzw. dem Erstkäufer genutzt, sind robust, und vor allem leicht wieder instand zu setzen. Sie können zur Nachnutzung weitergereicht werden.

Produkte minderer Qualität zeigen hingegen schnell Abnutzungserscheinungen und Ausfälle, die nicht oder nur aufwändig behoben werden können. Eine technische Langlebigkeit, wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz gefordert, wäre einfach über gesetzliche Anforderungen an Robustheit und leichte Reparierbarkeit erreichbar.

Hersteller planen aber heute bei immer schnelleren Produktzyklen eine immer kürzere Nutzungsdauer ihrer Produkte ein und zwingen Verbraucherinnen und Verbraucher so in immer kürzeren Abständen zu Neukäufen. Am Ende der Nutzung ist bei technischen Geräten selbst die teilweise Wiederverwendung von Bauteilen nicht mehr möglich und es bleibt nur die stoffliche Verwertung.

Weg zu weniger Ressourcenverbrauch

Der Verbrauch von Ressourcen kann zunächst durch eine kommunal organisierte, sozial-ökologisch ausgerichtete Kreislaufwirtschaft eingedämmt werden. Gutes Recycling löst das Problem des Ressourcenverbrauchs aber nur unvollständig. Die Lebensdauer einer Ware entscheidet direkt über die Verschwendung von Ressourcen. Langlebigkeit ist deshalb ein wesentlicher Nachhaltigkeitsfaktor.

Längere garantierte Nutzungszeiten

DIE LINKE im Bundestag setzt auf längere garantierte Nutzungszeiten. Technische Geräte können mit dem Ziel der Langlebigkeit oder auch bewusst störanfällig konstruiert werden. Beispielsweise können hitzeempfindliche Kondensatoren auf Platinen unnötigerweise in der Nähe von Hitzequellen verbaut werden, oder – mit dem Ziel der Langlebigkeit – auch woanders.

Wir fordern eine umfängliche Liste, die Gebrauchsgütern eine Mindestnutzungsdauer zuweist: Beispielsweise könnten

  • 10 Jahre für Kühlgeräte, Waschmaschinen
  • 8 Jahre für sonstige Küchenmaschinen
  • 6 Jahre für IT-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronikgeräte
  • 3 Jahre für Mobiltelefone

zielgebende Werte zur effektiven Eindämmung von Ressourcenvergeudung sein.

Herstellende oder Handelnde müssen bei vorzeitigem Nutzungsausfall ihrer Ware Reparatur, Ersatz oder Erstattung des vollen Kaufpreises leisten. Im Schadensfall hätten diese auch die Beweislast zu erbringen, dass ein Ereignis dazu führt, dass die Mindestnutzungsdauer eines Produktes nicht erreicht werden kann – anders als bislang, wo Verbraucher:innen im Gewährleistungsfall nachweisen müssen, dass ein Herstellungsfehler vorlag, der zum vorzeitigen Ausfall führte, was oftmals unmöglich ist.

Reparieren und upgraden statt wegwerfen

Wir wollen gesetzlich regeln, dass zum Beispiel IT-Produkte und Haushaltsgeräte leicht reparierbar sind und ressourcenschonende Upgrades erhalten können. In entsprechenden Anträgen (Drs. 17/13096, 18/9175, 19/19643) schlugen wir dies bereits 2013, 2016 und 2020 erneut vor. Augenmerk soll darauf bestehen, dass die Reparatur bzw. der Austausch von Ersatzteilen nach Möglichkeit leicht durch die Nutzer:innen selbst zu bewerkstelligen ist.

Unbegründete Funktionsbehinderung verbieten 

Technisch nicht begründbare Schwachstellen und künstlich hervorgerufene – geplante – Funktionseinbußen müssen verboten werden. Beispielsweise haben Blattzähler bei einigen Druckern die Funktion, nach einem bestimmten Durchsatz die Funktion des Druckers zu unterbinden und zum Austausch von Tonern und Patronen aufzufordern, obwohl Toner oder Patrone noch gar nicht erschöpft sind. In einigen Fällen geht das so weit, dass der komplette Drucker durch eine Software stillgelegt wird, obwohl dieser noch tadellos funktioniert. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Derartige Funktionen müssen generell verboten werden.


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