Der Schutz der natürlichen Umwelt ist für die Fraktion DIE LINKE nicht nur Selbstzweck, denn die Natur hat einen Eigenwert, den es schon aus ethischen Gründen zu erhalten gilt. Darüber hinaus dient der Naturschutz dem Menschen. So ist die Natur mit ihrer Schönheit und Vielfalt Erholungs- und Kulturraum. Sie sichert darüber hinaus unsere natürlichen Lebensgrundlagen – auch für kommende Generationen. Landwirtschaft braucht fruchtbare Böden, Wälder sind Orte der Artenvielfalt und der Erholung und in ihnen wächst der Baustoff Holz, ohne Bienen fehlt die Bestäubung von Pflanzen und Obstbäumen. Ein in diesem Sinne funktionstüchtiger und leistungsfähiger Naturhaushalt kann nur durch einen umfassenden Schutz, insbesondere des Bodens, des Grund-, Oberflächen- und Trinkwassers, des Klimas, der Biotop- und Artenvielfalt, erreicht werden.
Gegenwärtig ist die Nutzung der Landschaft sowie ihrer natürlichen Ressourcen überwiegend auf Wachstum und Profit ausgerichtet. So hat die Naturzerstörung weltweit alarmierende Ausmaße angenommen. Im Konflikt zwischen Ausbeutung und Schutz hat die Natur lediglich geringe Chancen sich zu erholen. Zerschnittene Landschaften, zunehmend versiegelte Böden, Schadstoffeinträge in Luft und Gewässer sowie zerstörte Biotope führen zu einem fortschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt. Beim derzeitigen Umgang mit unserer Umwelt verlieren wir täglich unumkehrbar Teile der über Millionen Jahre von der Natur geschaffenen Lebensräume und Artenvielfalt - und damit auch zunehmend die Chance, deren Eigenwert und Nutzen für die Menschheit zu erhalten bzw. überhaupt erst zu erkennen. Um die Natur in ihrer Vielfalt zu bewahren, ist es dringend erforderlich, verstärkt Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese konsequent umzusetzen. Nur indem Landschaften erhalten und Naturräumen mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt Raum gelassen wird, kann der rasante Rückgang der biologischen Vielfalt sowie eine andauernde Zerstörung von Lebensräumen gestoppt werden.
Ein klassischer Ansatz des Naturschutzes liegt in Schutzgebieten, dessen Management sich stetig weiter entwickelt. Tatsächlich sind beispielsweise die Vernetzung von Schutzgebieten im Rahmen des EU-Programms NATURA 2000 sowie die Pflege des UNESCO-Weltnaturerbes „Wattenmeere“ und „Alte Buchenwälder Deutschlands“ gute Ansätze. Doch Schutzgebiete allein reichen nicht aus. Auch die Nutzung von Natur muss sich ändern. Die Auswirkungen der intensiven industriellen Landwirtschaft, die Verunreinigung der Gewässer, Überfischung oder auch der weltweit zunehmende Verkehr sind nur einige Beispiele, die Natur und Umwelt stark belasten. Doch selbst die Unterschutzstellung von Landschaften und Meeresgebieten, die für die Erholung der Natur dringend nötig wären, ist unzureichend.
Natur ist ein öffentliches Gut, das es zu schützen gilt. Um das zu erreichen, müssen Naturschutz- und Biodiversitätsziele in alle Politikbereiche integriert und ressortübergreifend bedacht werden. Nur so sind Schutz und Regeneration von Natur langfristig und nachhaltig möglich. DIE LINKE. im Bundestag fordert daher:
die konsequente Umsetzung der Europäischen Naturschutz-Richtlinien sowie die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel, um diese auf nationaler Ebene umzusetzen;
den Abbau umweltschädlicher Subventionen, um diese Mittel zu Finanzierung von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen zu verwenden;
die Umsetzung der Nationalen Strategie für Biologische Vielfalt zügig voranzutreiben. um u.a. ein länderübergreifend zusammenhängendes Biotopverbundnetz zu schaffen. Öffentliche Flächen sollen öffentlich bleiben und für dieses Verbundsystem zur Verfügung stehen;
den Bau neuer Autobahnen zu stoppen und die Landschaftszerschneidung bestehender Autobahnen durch Wildbrücken zu minimieren;
den Schutz der Fließgewässer, Meere und Küsten als Lebensräume durch Minimierung von Schadstoffeinträgen und gezielte Renaturierungsmaßnahmen;
eine naturverträgliche und landschaftsangepasste Nutzung erneuerbarer Energien;
eine städtische Innenbereichsentwicklung, den ökologischen Umbau der Infrastruktur sowie den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, um den Flächenverbrauch durch Versiegelung zu begrenzen;
bei Baumaßnahmen der Umweltverträglichkeit Priorität einzuräumen;
bei der Vergabe von Aufträgen aus öffentlicher Hand ökologische Kriterien zu berücksichtigen; den Schutz freilebender Tierarten, artgerechte Haltungsformen in der Landwirtschaft und die Ablösung von Tierversuchen.
die Förderung des ökologischen Landbaus und des ökologischen Wirtschaftens aller Betriebe;
umfassende Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte für Bürgerinnen und Bürger sowie für Umwelt- und Naturschutzverbände.
Zusätzliche Informationen bieten die Themen Landwirtschaft, Artenvielfalt, Boden und Nachhaltigkeit.