Minijobs sind unsicher, niedrig entlohnt und führen zu Minirenten. Die Corona-Pandemie machte das Problem der fehlenden sozialen Absicherung offensichtlich: Etwa 12 Prozent der Minijobbeschäftigten waren 2020 arbeitslos und hatten weder Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch auf Arbeitslosengeld: Rund zwei Drittel der Minijobber erhalten einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Das Versprechen „brutto = netto“ ist daher eine Farce. Die ausufernden Minijobs sind mit ein Grund, warum Deutschland im europäischen Vergleich eines der Länder mit dem größten Niedriglohnsektor ist.
Arbeitnehmerrechte auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Ähnliches werden häufig umgangen. Beschäftigte mit einem Minijob sind zudem völlig unzureichend gegen soziale Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Alter abgesichert. Ausschließlich geringfügig Beschäftigte sind in besonders hohem Maße von Altersarmut bedroht. Die übergroße Mehrheit der Minijobbenden (etwa 80 Prozent) macht von der Möglichkeit Gebrauch, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien. Sie zahlen gar keine Beiträge und erwerben auch keinerlei Ansprüche. Aufgrund des geringen Einkommens im Minijob sind die Möglichkeiten, Ansprüche zu erwerben, selbst wenn man rentenversichert bleibt, allerdings faktisch sehr begrenzt.
Fast 60 Prozent der Minijobs werden von Frauen ausgeübt. Sie können ihre Existenz mit einer solchen Beschäftigung nicht eigenständig sichern und sind somit auf ihren Partner oder ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Durch geringfügige Beschäftigung wird ein überholtes Familienmodell mit dem Mann als Ernährer und der Frau als Zuverdienerin gefördert. Minijobs sind aus gleichstellungspolitischer Sicht ein Irrweg, denn die Frauen landen dadurch in einer beruflichen und biografischen Sackgasse mit hohen persönlichen Risiken und Abhängigkeiten. Auch der von der FDP gerne angeführte Verweis auf Schüler:innen, Studierende und Rentner:innen ist Augenwischerei, denn die große Mehrheit der Minijobbenden (65 Prozent, 4,8 Millionen; Juni 2021) ist im Haupterwerbsalter zwischen 25 und 65 Jahren. 45,6 Prozent aller Minijobber dieser Haupterwerbsgruppe sind ausschließlich geringfügig beschäftigt. Minijobs sind damit für viele Menschen eben kein „Nebenverdienst“ sondern Bestandteil regulärer Einkommenssicherung. Minijobs sind ebensowenig ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung, sondern erschweren systematisch Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Auch verdrängen sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.
Bei den Minijobs handelt es sich darüber hinaus in aller Regel um eine unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung mit einer tatsächlichen Arbeitszeit, die weit unter der von den Betroffenen gewünschten Arbeitszeit liegt.
Trotzdem hat die Ampel-Koalition Minijobs ausgeweitet, indem sie die sogenannte Zuverdienstgrenze auf 10 Wochenstunden zum Mindestlohn definiert hat – was bei einem Mindestlohn von 12 Euro auf 520 Euro hinausläuft. Damit sind rein rechnerisch 200.000 Menschen vom Midi- in den sozialversicherungsschutzfreien Minijobbereich gerutscht.
DIE LINKE fordert die Überführung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Abhängige Beschäftigung soll ohne Ausnahme ab dem ersten Euro der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Antrag: "Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns" von 2022.