DIE LINKE begrüßt die zum 01. Oktober 2022 vorgenommene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn lag davor seit seiner Einführung 2015 viel zu niedrig. Mit der Anhebung auf 12 Euro wurde daher eine längst überfällige Anhebung vorgenommen. Laut Statistischem Bundesamt werden davon rund 8 Millionen Beschäftigte profitieren. Die Entwicklung darf aber hier nicht stehen bleiben. DIE LINKE wird sich auch weiterhin für eine regelmäßige und angemessene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns einsetzen.
Der gesetzliche Mindestlohn weist immer noch Lücken auf: Junge Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten ihn ebenso wenig wie Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.
Die Fraktion DIE LINKE fordert neben der regelmäßigen und angemessenen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns:
- sämtliche Ausnahmeregelungen abzuschaffen,
- ausreichend Personal für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns bereitzustellen,
- klarzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde entspricht; Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien, Zuschläge, Sachleistungen oder Ähnliches sind zusätzlich zu zahlen,
- die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern, indem das Vetorecht der Arbeitgeber abgeschafft wird.