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Managergehälter

Themenpapiere der Gruppe

Im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer existiert bei Konzernmanagern ein extremes Missverhältnis zwischen Leistung und Bezügen, nicht zuletzt weil die hoch bezahlte Tätigkeit selbst bei organisiertem Rechtsbruch des Konzerns weitgehend ohne persönliche Verantwortung und Haftung erfolgt. Insbesondere wenn Unternehmen aufgrund solcher Verfehlungen des Managements in Schieflage geraten, werden die Millionengehälter von Führungskräften als zutiefst ungerecht empfunden. Ebenso kritisiert wird, dass Vorstände bereits nach kurzer Zeit hohe Abfindungsansprüche für den Fall vorzeitiger Vertragskündigung erwerben. Für Aufsehen sorgte jüngst die Abfindung des Mitglieds des VW-Konzernvorstands Christine Hohmann-Dennhardt. Nach nur 13 Monaten Tätigkeit als Leiterin des Ressorts „Integrität und Recht“ erhält sie eine Abfindung von 12 bis 15 Millionen Euro.

Die Fraktion DIE LINKE ist die einzige Fraktion, die diese überzogenen Managergehälter nicht akzeptiert. Sie sind ungerecht, setzen falsche Anreize für die Führung von Unternehmen und sind Ausdruck eines ausufernden Kasino-Kapitalismus. Selbst das Aktiengesetz verlangt, dass „die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden und zur Lage der Gesellschaft stehen“. Angesichts einer zunehmenden Spaltung der Bevölkerung in Arm und Reich kann von einem angemessenen Verhältnis keine Rede sein.

Die Vorschläge der Fraktion DIE LINKE lauten:

  • Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Managervergütungen sollen maximal nur bis zum Zwanzigfachen des niedrigsten Gehalts im jeweiligen Unternehmen als Betriebsausgaben vom zu versteuernden Gewinn abzuziehen sein. Überschreitet das Managergehalt diese Grenze, unterliegt es nicht nur beim Manager selbst, sondern auch beim auszahlenden Unternehmen der vollen Besteuerung. Jahresgehälter über einer halben Million Euro sollten nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein.
  • Vorbildwirkung der öffentlichen Hand. Die Unternehmen in öffentlicher Hand, wie beispielsweise die Deutsche Bahn, müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Die Bundesregierung sollte bei allen Unternehmen, die sie beeinflussen kann, die geforderte Begrenzung einführen.
  • Verbot von Aktienoptionen. Die Entlohnung der Unternehmensvorstände mit Aktienoptionen des eigenen Unternehmens muss strikt untersagt werden.
  • Deutlich stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und großen Vermögen. DIE LINKE will zwei Stufen einer gesonderten Reichensteuer einführen: 60 Prozent ab rund 260.000 Euro Einkommen und 75 Prozent ab einer Million Euro. Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) sind zum persönlichen Steuersatz statt pauschal mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zu belasten. Die Vermögensteuer soll als Millionärsteuer wieder eingeführt werden (fünf Prozent auf Privatvermögen ab einer Million Euro).



 

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