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Lebensweisen

Themenpapiere der Gruppe

Wie Menschen leben und wen sie lieben ist ihre ureigene Privatangelegenheit. Trotzdem wird auch dieser Kernbereich des Privaten durch gesellschaftliche Regeln und zum Teil sogar durch Gesetze begrenzt. Ehe und Familie stehen durch Artikel 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates. Mit sehr unterschiedlicher Wirkung. Die Leistungen des Staates für Familien haben bisher nicht erreicht, dass alle Kinder und ihre Eltern ein gutes Leben führen können. Arm sind in Deutschland vor allem Alleinerziehende mit Kind, sowie Familien mit mehreren Kindern. Ehepaare dagegen genießen umfangreiche Privilegien gegenüber Menschen, die ohne Trauschein zusammenleben - selbst wenn diese Kinder haben. Das bekannteste Beispiel hierfür sind die großen Steuervorteile für Ehepaare durch das sogenannte Ehegattensplitting. Es gilt nur für Ehepaare und ist unabhängig von der Kinderzahl. Ist nur ein Partner*in erwerbstätig und verdient gut, entsteht dabei der größte Steuervorteil.

Seit dem 1. Oktober 2017 können auch Lesben und Schwule eine Ehe schließen. Damit ist fast Rechtsgleichheit hergestellt. Leider besteht weiterhin Regelungsbedarf (z.B. bei der Eheschließung von inter- und transgeschlechtlichen Menschen sowie beim Abstammungsrecht). Doch bei all dem darf nicht übersehen werden, dass dies ein großer gesellschaftlicher Erfolg war. Damit wurde das Übergangsgesetz Lebenspartnerschaft (LPartG) – welche kompliziert in zahlreiche Gesetze eingriff - überflüssig und fast Rechtsgleichheit insbesondere beim Adoptionsrecht für Lesben und Schwule hergestellt. Dennoch bleibt es unverständlich, dass die Diskriminierung insbesondere lesbischer Paare, in deren Beziehung ein Kind geboren wird, weiterhin fortbesteht. Dies muss zügig geändert werden durch einen diskriminierungsfreies Abstammungsrecht.

Nach Öffnung der Ehe (bzw. der Ehe für alle) sollte es nun aus Sicht der LINKEN um die Aufhebung der Bevorzugung von Ehepaaren durch das Gesetz gehen. Deshalb fordert DIE LINKE die Beseitigung des Ehegattensplittings und anderer an die Ehe geknüpfter Privilegien. Stattdessen soll der Staat Menschen stärker unterstützen, die in ihrem Haushalt Kinder oder Pflegebedürftige betreuen. Außerdem sollte Familienpolitik den neuen Patchwork- und Regenbogenfamilien gerecht werden, indem sie das Kindeswohl stärkt und gegenüber den Eltern, dies können auch mehr als zwei Elternteile sein, absichert.

Zudem darf nicht vergessen werden, dass inter- und transgeschlechtliche Menschen noch in zahlreichen Bereichen rechtliche Diskriminierungen erfahren, dies betrifft gerade auch das Familienrecht. Der Gesetzgeber hat zwar im Personenstandsrecht mit dem Geschlechtseintrag „divers“ einen weiteren Geschlechtseintrag ermöglicht. Doch steht dieser nicht allen Menschen offen und zudem besteht hier noch weiterer erheblicher rechtlicher Regelungsbedarf. Das 1981 eingeführte Transsexuellengesetz muss dringend grundlegend reformiert bzw. in bestehende Gesetze überführt werden, so dass alle Menschen frei ihre Geschlechtlichkeit wählen können und rechtlich nicht diskriminiert werden. Ein neues Selbstbestimmungsgesetz ist hier die richtige Lösung.

Die Fraktion DIE LINKE fordert die rechtliche Gleichstellung der Vielfalt der Lebensweisen. Menschen, die anders als die gesellschaftliche Norm leben oder lieben, müssen vor Diskriminierung geschützt werden. Der Staat ist verpflichtet, ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft für sie zu sichern. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb die Aufnahme des Schutzes vor Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren fordern wir den Ausbau des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) insbesondere mit einem Verbandsklagerecht, deutlich mehr Mittel für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie der Länder und Initiativen, die die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt fördern und auf Bundesebene koordiniert werden. Im Angesicht der Zunahme gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z.B. Antisemitismus, Rassismus oder Homo- und Transsexuellenhass) ist es wichtig bestehende Initiativen, die die Vielfalt und die Demokratie fördern, zu unterstützen und auszubauen. Die Förderung der Vielfalt der Lebensweisen nimmt nicht bestehenden (traditionellen) Lebensweisen etwas weg, sondern soll Diskriminierungen von Betroffenen beenden und damit der gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen.

DIE LINKE fordert im Wesentlichen:

  • die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans* und Inter* insbesondere im Familien- und Abstammungsrecht
  • die Wahrung der Grundrechte von Trans* und Inter* durch ein neues Selbstbestimmungsgesetz
  • die Unterstützung von Alleinerziehenden, Regenbogen- und Patchworkfamilien, bundesweiter Ausbau von Regenbogenfamilienzentren.