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Länderfinanzausgleich

Themenpapiere der Gruppe

Mit dem Länderfinanzausgleich soll in allen Teilen Deutschlands die „Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ gewährleistet und wirtschaftliche Benachteiligung abgebaut werden (Grundgesetz Artikel 107).

Seit 1950 wird – zunächst nur in Westdeutschland, seit 1990 im ganzen Land – auf dieser Grundlage „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen“. Der Länderfinanzausgleich soll bis 2019 laufen. An diese Verabredung haben die finanzschwachen Bundesländer 2009 ihre Zustimmung zur Schuldenbremse in der Förderalismusreform II gekoppelt. Im März 2013 haben allerdings die finanzstarken Länder Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassung Klage gegen die geltenden Regeln eingereicht, die aus ihrer Sicht „Fehlanreize“ schaffen. Damit gibt es erheblichen Konfliktstoff innerhalb der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Die Fraktion DIE LINKE lehnt einen zunehmenden Wettbewerbsföderalismus, wie er in den Reihen der CDU/ CSU und der FDP eingefordert wird, strikt ab. Die zunehmende Konkurrenz zwischen wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Bundesländern läuft dem grundgesetzlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zuwider.

Die derzeitige Regelung führt in der Tat dazu, dass sowohl für ein finanzschwaches Bundesland als auch für ein sogenanntes „Geberland“, wenige Anreize bestehen, höhere Steuereinnahmen zu erzielen. Wenn ein finanzschwaches „Nehmerland“ mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen würde, um die Steuerfahndung und Betriebsprüfung zu intensivieren, so würden die erzielten Steuermehreinnahmen in fast gleichem Umfang die Mittel aus dem den Länderfinanzausgleich senken. Ähnlich erginge es einem finanzstärkeren „Geberland“, das seine entsprechenden Mehreinnahmen für den Länderfinanzausgleich in fast gleichem Umfang abführen müsste.

Verschärft wird dieses Problem dadurch, dass in den finanzstärkeren Bundesländern die mögliche Steuerquote bewusst nicht ausgeschöpft wird, um den ansässigen Unternehmen zusätzliche Standortvorteile zu verschaffen. So sparen die Unternehmen Steuern und die Bundesländer Personalausgaben. Leidtragende dieses Systems sind große Teile der Bevölkerung, die auf solide finanzierte Leistungen der öffentlichen Hand angewiesen sind.

Für die Fraktion DIE LINKE ist der Länderfinanzausgleich zwingend, denn sie will gleichwertige Lebensverhältnisse überall in Deutschland. Sie fordert, eine dritte Föderalismuskommission einzusetzen, die sich mit der Reform des Länderfinanzausgleichs beschäftigt. Die Fraktion schlägt vor, dass innerhalb des mehrstufigen Länderfinanzausgleichs bereits auf der ersten Stufe – dort wo zunächst das gesamte Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird – ein stärkerer Ausgleich zwischen den Ländern gefunden wird. Bislang wird dafür nur ein Viertel der Umsatzsteuer herangezogen. Dieser Anteil sollte deutlich aufgestockt werden.

 

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