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Kommunalfinanzen

Themenpapiere der Gruppe

Viele Kommunen leiden unter chronischer Unterfinanzierung. Dies führt in beinahe allen Regionen des Landes dazu, dass sie die Verhältnisse vor Ort nicht mehr aktiv gestalten bzw. die Bedürfnisse der Bürger:innen vor Ort nicht mehr ausreichend bedienen können. Ihre Handlungsfähigkeit ist entsprechend stark eingeschränkt. Im schlimmsten Fall können sie ihren pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nicht mehr nachkommen und es wird nur noch der Mangel verwaltet.

Deshalb müssen die Kommunen wieder in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben finanziell erfüllen zu können: Kindertagesstätten und Schulen, der öffentliche Nahverkehr und die Wasserversorgung, Kultur und Sport, Feuerwehr und Rettungsdienst, Straßen und Radwege, und vieles mehr gehören in den Aufgabenbereich der kommunalen Daseinsvorsorge. 

Die Corona-Pandemie hat aber einmal mehr gezeigt, auf welch wackeligen und konjunkturabhängigen Beinen die Kommunalfinanzen stehen. Nur durch die zahlreichen Kompensations- und Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern konnte im Krisenjahr 2020 das Schlimmste verhindert und von den Kommunen insgesamt ein leichtes Plus erwirtschaftet werden. Wie es bei Steuermindereinnahmen aber weiterhin anfallenden Pandemiekosten für die Kommunen ab 2021 weitergehen soll, bleibt indes ungewiss. Bereits Ende 2020 wurde, nach Jahren des Rückgangs, ein Anstieg der kommunalen Kassenkredite um zehn Prozent (drei Milliarden Euro) im Vergleich zum Vorjahr registriert.

Dabei werden Kassenkredite längst nicht mehr nur als kurzfristige Finanzierungshilfe genutzt, vieler Orts sind sie schon zum festen Bestandteil der Finanzierung laufender Ausgaben geworden. Ein Blick auf die Kassenkredite zeigt daher die erhebliche Ungleichentwicklung zwischen wirtschaftlich starken und weniger leistungsfähigen Kommunen auf. Zur Sanierung der kommunalen Haushalte sind inzwischen zwar in neun Bundesländern (z. B. in Hessen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein) kommunale Entschuldungsprogramme aufgelegt worden. (In Nordrhein-Westfalen verpflichtete das Land sogar einige Kommunen zur Teilnahme am Programm.) Doch meist reichen die zur Verfügung gestellten Gelder nicht aus, bzw. werden sie direkt oder indirekt von den Kommunen selbst finanziert, wodurch diese Mittel in den Kommunalhaushalten fehlen. Eine wirksame und zukunftsfähige Problembewältigung sieht anders aus.

Verantwortlich für die Fehlentwicklung ist die Bundespolitik. Diverse Bundesregierungen haben den Kommunen im Sozialbereich Aufgaben übertragen, beziehungsweise die Aufgaben erweitert, ohne deren Finanzierung sicherzustellen. In den vergangenen Jahren sind die Sozialausgaben in den Kommunen jedoch immer weiter gestiegen. Die Fraktion DIE LINKE ist daher für die strikte Einhaltung der Konnexität:„Wer bestellt, bezahlt.“ (siehe Antrag BT-Drs. 19/17772).

Besorgniserregend ist auch der Stau bei den Investitionen (Schulgebäude, kommunaler Wohnungsbestand, Straßen). Für 2020 beträgt der Wahrgenommene Investitionsrücktau in den Kommunen laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) satte 149 Milliarden Euro. Dies wirkt sich natürlich enorm auf die Handlungsfähigkeit der Kommunen aus. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen. Laufende Bundesprogramme müssen verstetigt und dem Bedarf entsprechend angepasst werden. Auch die Förderkriterien müssen auf den Prüfstand. Sollen finanzschwache Kommunen von Bundesprogrammen profitieren, müssen die Eigenanteile für sie gestrichen werden. Anderweitig können sie auch nicht in Anspruch genommen werden. Darunter leiden dann vor allem die öffentliche Daseinsvorsorge sowie die wirtschaftliche Standortentwicklung. In der Folge werden ärmere Kommunen langfristig gesehen immer ärmer. Die Spaltung der kommunalen Familie in arm und reich wird dadurch massiv vorangetrieben.

Um die Kommunalfinanzen auch langfristig auf solide Beine zu stellen, sind weitere, weitreichendere Maßnahmen notwendig. So muss der kommunale Einnahmeanteil am Gesamtsteueraufkommen von zurzeit rund 13 Prozent angehoben werden. Daneben müssen die eigenen kommunalen Einnahmen höher und verlässlicher ausfallen. Die derzeit wichtigste kommunale Steuereinnahmequelle ist die Gewerbesteuer. Sie bildet ein Band zwischen den Städten und Gemeinden und der vor Ort ansässigen Wirtschaft. Städte und Gemeinden schaffen die notwendige Infrastruktur, wodurch die Grundlage für die Ansiedlung von Unternehmen gelegt wird. Die Fraktion DIE LINKE. will die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln, um die Einnahmeseite der Kommunen zu verbessern. Dafür müssen die Bemessungsgrundlage erweitert und freie Berufe, wie vom Deutschen Städte- und Gemeindebund gefordert, einbezogen werden (siehe Antrag BT-Drs. 19/28907).

Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ist nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE zu sichern, zu fördern und zu verbessern, da sie ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzen ist. Kommunale Unternehmen sowie deren Gründungen müssen daher seitens des Bundes gefördert werden, vornehmlich in Organisationsformen des öffentlichen Rechts (Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts). Vorhandene Einschränkungen müssen abgebaut, interkommunale Zusammenarbeit zum Vorbild und im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge eine Präferenz zugunsten der öffentlichen Hand erreicht werden. Soziale und ökologische Kriterien müssen für kommunale Unternehmen selbstverständlich werden. Diese Maßnahmen fördern nicht nur regionale Wirtschafts- und Finanzkreisläufe und schaffen Arbeitsplätze in den Kommunen, sie sorgen auch dafür, dass vor Ort erwirtschaftetes Geld nicht abfließen, sondern den Menschen vor Ort zu Gute kommen kann. Dies stärkt in vielerlei Hinsicht die Einnahmeseite der Kommunen. Zudem vergeben kommunale Betriebe in öffentlicher Hand Aufträge eher an Unternehmen in der Region. Damit profitiert auch die private Wirtschaft.

Zusätzlich muss die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen durch eine Gemeindefinanzreform sichergestellt werden. Seit vielen Jahren versprechen Bund und Länder eine solche Gemeindefinanzreform - passiert ist bislang jedoch nichts. Bei der Föderalismusreform von 2005 kam es zu einem kleinen Fortschritt. Das Recht des Bundes, den Kommunen direkt und unmittelbar Aufgaben zu übertragen, ist weggefallen. Aber bei den bis dahin übertragenen Pflichten bleiben die Landkreise, Städte und Gemeinden weiterhin auf den Kosten sitzen. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher eine Gemeindefinanzreform, die 100-prozentige Anrechnung der kommunalen Finanzkraft im Länderfinanzausgleich und einen Altschuldenfonds für überschuldete Kommunen. Außerdem will DIE LINKE im Bundestag die Übernahme von 100 Prozent der Kosten der Unterkunft durch den Bund und einen Solidarpakt III für strukturschwache Regionen in Ost- und Westdeutschland (siehe Antrag BT-Drs. 19/17772).


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