Kinderarmut hat viele Gesichter. In der "Dritten Welt" überwiegt das Gesicht hungernder oder auf der Straße lebender Kinder. In Deutschland aber zeigt sich Kinderarmut überwiegend durch Ausgrenzung, mangelnden Bildungszugang, unzureichende ärztliche Versorgung, schlechte Ernährung und eingeschränkte soziale Beziehungen. Kinderarmut in einem der reichsten Länder hat viele Seiten.
Coronakrise, steigende Preise und Inflation in Folge des Ukraine-Krieges haben die Situation verschärft. Hauptursache für Kinderarmut ist die Einkommensarmut der Eltern. Durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors und die Zunahme prekärer Beschäftigungslagen ist die Armut trotz sinkender Erwerbslosigkeit in den letzten Jahren angestiegen. Sozialleistungen wie Hartz IV oder das neue Bürgergeld schützen nicht vor Armut und Ausgrenzung. Mehr als jedes fünfte Kind lebt in Armut. In manchen Städten Ostdeutschlands oder des Ruhrgebiets lebt nahezu jedes zweite Kind in Armut. Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund oder mit vielen Geschwistern oder von Alleinerziehenden sind besonders häufig von Armut betroffen.
Arme Kinder sind vom gesellschaftlichen Leben in vielen Bereichen ausgeschlossen und benachteiligt: Ob Kinobesuche, gesunde Ernährung, ein Musikinstrument, gute Schuhe, der Schwimmbadbesuch oder anderes, es ist viel, auf was sie dauerhaft verzichten müssen. Sie haben schlechtere Chancen auf Bildung und eine gute Zukunft. Die Chancen, dass sie eine Hochschule besuchen werden, sind um ein Vielfaches geringer. Arme Kinder werden oftmals die armen Jugendlichen von morgen und die armen Eltern von übermorgen. Dieser Kreislauf muss dringend durchbrochen werden.
Kinderarmut ist niemals losgelöst von der Situation der Eltern. Die an den Rand gedrängten Gruppen dieser Gesellschaft müssen nachhaltig unterstützt werden. Um Armut zu vermeiden, müssen existenzsichernde Arbeitsplätze für die Eltern geschaffen werden und der Zugang zu Sozialleistungen muss entbürokratisiert und entsanktioniert werden. Die Entscheidungen der Bundesregierung zum Ausbau von Kinderzuschlag, Kindergeld, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss reichen trotz Verbesserungen nicht aus. Viele der Verbesserungen bilden nicht einmal die Preissteigerungen ab. Und der öffentlichen Infrastruktur drohen weitere Kürzungen, so will aktuell jede sechste Kommune bei den Angeboten für Kinder und Jugendliche sparen. Damit wird die Ausgrenzung armer Kinder verschärft.
Aber die Überwindung von Kinderarmut ist möglich! Der Sozialstaat muss ausgebaut werden und den Ausbau der sozialen Infrastruktur umfassen. Wir brauchen eine starke Kinder- und Jugendhilfe, die allen Kindern und Jugendlichen Zugang zu gesellschaftlichen Räumen bietet, die sie selbst mitgestalten können sowie ihnen bei individuellen Problemlagen unterstützend zur Seite steht. Wir wollen Türen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben öffnen.
DIE LINKE streitet seit Jahren mit vielen gesellschaftlichen Akteuren für eine Kindergrundsicherung und hat ein eigenes Konzept entwickelt. Unser Konzept orientiert sich dabei an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und ihren individuellen Bedarfen! Unsere Kindergrundsicherung ruht auf vier Säulen:
1. Säule: Jedes Kind ist uns gleich viel wert! Wir erhöhen das Kindergeld für alle Kinder auf 328 Euro monatlich. Von dem neuen Kindergeld profitieren alle Familien!
2. Säule: Gerechtigkeit herstellen, Kinderarmut überwinden! Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich zum Kindergeld einen Zuschlag. Dieser Zuschlag richtet sich an Kinder, deren Eltern auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind bzw. durch niedriges Erwerbseinkommen lediglich ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können. Der Zuschlag ist altersabhängig, denn Grundschulkinder brauchen mehr als Kindergartenkinder und Jugendliche mehr als Grundschulkinder.
3. Säule: Tatsächliche Unterkunftskosten berücksichtigen! In den Zuschlägen der Kindergrundsicherung sind Wohn- und Heizkosten bis monatlich 156 Euro bereits pauschal enthalten. Darüberhinausgehende kindbezogene Wohn- und Heizkosten werden vollständig berücksichtigt.
4. Säule: Einmalige und besondere Bedarfe anerkennen! Im Alltag kann es in unregelmäßigen Abständen und abhängig von der Lebenssituation der Familien zu weiteren Bedarfen kommen, die nicht von den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Dazu zählen beispielsweise Klassenfahrten, Umzugskosten oder Feste, die neue Lebensabschnitte im Leben von Kindern oder Jugendlichen einleiten.
Unsere Kindergrundsicherung erhalten alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Junge Volljährige erhalten die Kindergrundsicherung bis zum ersten Schulabschluss inkl. Abitur. Für Zeiten von Ausbildung und Studium wird – wie heute – weiterhin das Kindergeld gewährt; ergänzend greifen die spezielleren Leistungen wie das BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe inkl. Mindestausbildungsvergütung.
Mehr zu unserer Kindergrundsicherung finden Sie hier: Positionspapier
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