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Intergeschlechtlichkeit

Themenpapiere der Gruppe

Die Medizin hat die zahlreichen körperlichen Geschlechtsmerkmale von den Genen über Gonaden, Hormonproduktion und -verarbeitung bis hin zu den Genitalien in männliche und weibliche Ausprägungen unterteilt. Dies geschah auch entsprechend der in westlichen Gesellschaften vorherrschenden Vorstellung einer Eindeutigkeit und Dauerhaftigkeit von Geschlecht und dass es genau zwei Geschlechter gebe.

Die Realität ist jedoch eine enorme Bandbreite an körperlicher Vielfalt. Manche Körper fallen bei medizinischen Untersuchungen und in seltenen Fällen bei einer äußerlichen Betrachtung aus dem Raster der Erwartungen – auch weil es Lücken zwischen „männlichen“ und „weiblichen“ Normbereichen gibt.

Aus Perspektive der Medizin wurden Diagnosen entwickelt, die sie teils unter „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ zusammenfasst. In der Alltagssprache haben sich als Oberbegriffe „Intergeschlechtlichkeit“ und „Intersexualität“ etabliert, die die häufig negativer verwendeten Zuschreibungen wie „Zwitter“ oder „Hermaphrodit“ weitgehend abgelöst haben. Alle „inter“-Konstruktionen beziehen sich auf ein Geschlechtersystem der scheinbaren Eindeutigkeit und markieren in diesem System ein „zwischen“ den oder „außerhalb“ der „eindeutigen“ Kategorien. Inzwischen wieder häufiger zu finden ist die inhaltlich unzutreffende Bezeichnung „Drittes Geschlecht“, was mit der Einführung einer dritten benannten Option im Personenstandsrecht 2018 zusammenhängt.

Inter* Körperlichkeiten wurden in der Medizin lange Zeit als pathologische Störung oder Fehlentwicklung verstanden, die per se „korrigiert“ werden müssten, um gesundheitliche Folgen und/oder soziale Ausgrenzung zu vermeiden. In diesem Sinne wurden und werde operative oder medikamentöse Eingriffe vorgenommen, obwohl nur wenige körperliche Konstitutionen tatsächlich einer medizinischen Behandlung bedürfen, wie etwa eine Stoffwechselfunktion, die unbehandelt zu einem lebensbedrohlichen Salzverlust führen würde. Fast immer werden also gesunde Körper medizinisch behandelt, um Idealvorstellungen und Normerwartungen von „Geschlecht“ entsprechen. Bis heute finden unnötige Operationen und medikamentöse Behandlungen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Minderjährigen statt, die in den 1950er-Jahren ihren Anfang genommen haben. So werden in Deutschland jährlich rund 1.700 bis 2.000 feminisierende oder maskulinisierende Operationen an Kindern bis 10 Jahren durchgeführt.

Die negativen Folgen für rund die Hälfte der operierten intergeschlechtlichen Menschen sind bekannt: gesundheitliche Schäden, Sterilisation, psychische Folgeerkrankungen und Suizidalität, ein traumabelastetes Verhältnis zum Gesundheitssystem. Übergriffige medizinische Behandlungen in diesem Spektrum werden international inzwischen vielfach als Form der Folter eingeordnet; die EU hat ihre Mitgliedsstaaten aufgefordert, einen wirksamen Schutz für betroffene Kinder und Jugendliche im jeweiligen nationalen Recht einzuführen.

1996 brachte die PDS als erste Fraktion überhaupt die schweren Grund- und Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Menschen als Thema in den Bundestag. Seit 2011 wird hierzu ausführlicher gearbeitet: Zunächst ließ sich die Bundesregierung vom Deutschen Ethikrat zu Intersexualität beraten (2011/12), von 2013 bis 2017 entwickelte eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) interdisziplinär gesetzgeberische Handlungsbedarfe in Bezug auf Trans- und Intergeschlechtlichkeit.

Die guten Arbeitsergebnisse der IMAG harren weitgehend noch der Umsetzung. Nur das Personenstandsgesetz wurde mit § 45b Ende 2018 um eine dritte Option „divers“ als Sammelbegriff ergänzt. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht eine Frist gesetzt. Das Gesetz ist hinter den Anforderungen des obersten Gerichts zurückgeblieben. Gleichwohl ist es eine wichtige Form der rechtlichen Anerkennung der Existenz intergeschlechtlicher Menschen und ihres Grundrechts, nicht auf die Kategorien und Normen von „männlich“ oder „weiblich“ verwiesen zu sein. Schon bald haben sich aber die noch unausgearbeiteten Regelungslücken bei der Einführung von § 45b PStG gezeigt, sei es bei der Elternschaftanerkennung oder beim Datenabgleich zwischen Behörden u. a. bei der Impfterminvergabe in der Corona-Pandemie.

2021 wurde ein Schutzgesetz gegen die medizinisch nicht notwendigen Eingriffe an Minderjährigen verabschiedet, das ein lang erkämpfter Fortschritt ist, aber auch noch Lücken und Unklarheiten aufweist.

DIE LINKE will hier erreichen:

  • Das Schutzgesetz für inter* Kinder muss für alle Beteiligten wirksam und rechtssicher anwendbar sein.
  • Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit müssen durch ein Schutzgesetz und flächendeckende Qualifizierung von medizinischem Personal, Pflegekräften und Geburtshelfenden gewährleistet sein.
  • Vollständige Selbstbestimmung in Bezug auf den Personenstandseintrag
  • Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Entschädigung für von den medizinischen Maßnahmen betroffene Personen
  • Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern für gute Bildungspläne an Schulen und Curriculae in der Ausbildung von Mediziner:innen, Hebammen und Pflegekräfte sowie für den Auf- und Ausbau der Peer-Beratung für inter* Personen und ihre Angehörigen