Zum Hauptinhalt springen

Homeoffice

Themenpapiere der Gruppe

Immer mehr Beschäftigte arbeiten inzwischen im Homeoffice - auch wegen der Pandemie. Dennoch gibt es für sie dazu keine gesetzlichen Rahmenbedingungen oder eindeutig definierte Schutzrechte. Fragen, ob und wie Beschäftigte zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten können, ob ihr betrieblicher Arbeitsplatz erhalten bleibt oder wie es sich genau mit Arbeitsunfällen im Homeoffice verhält, derzeit ganz unterschiedlich entschieden – und oftmals zum Nachteil für die Beschäftigten. Daher plädiert auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für eine gesetzlichen Ordnungsrahmen, um ungeregelte wilde mobile Arbeit einzuschränken und ein Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf deren Basis die konkreten Bedingungen für Homeoffice per Tarifvertrag oder Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden können.

DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten und bindet ein Recht auf Homeoffice an zwei Voraussetzungen: Homeoffice muss immer freiwillig sein und darf niemals vom Betrieb angeordnet werden. Dazu erfordert das Arbeiten außerhalb des Betriebs weitere gesetzlichen Regulierungen. Um tatsächlich Schutzrechte von Beschäftigten bis an den heimischen Arbeitsplatz zu verlängern und ihnen damit mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, braucht es mehr! Wenn es zu einer Erweiterung statt Umverteilung oder gar Abwicklung von Beschäftigtenrechten kommen soll, muss Homeoffice in ein Gesetzespaket eingebettet sein. Wer ein Recht auf Homeoffice verankert, muss im gleichen Atemzug ein Recht auf Nichterreichbarkeit und eine Anti-Stress-Verordnung auf den Weg bringen. Für eine gute Umsetzung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes braucht es zwingend einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz, einen aktiven Beschäftigtendatenschutz sowie erweiterte erzwingbare Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und Personalräte. Zudem muss ein Recht auf Homeoffice für Beschäftigte zwingend mit einer Absage an die Kürzung von Ruhezeiten und die Streichung der täglichen Höchstarbeitszeit verbunden sein.

Weitere Eckpunkte für Gute Arbeit auch im Homeoffice:

  • Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz unterwiesen werden. Den Beschäftigten müssen ergonomische und sichere Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden und Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise größtmöglichen Reduzierung psychischer und physischer Belastungen zu vermitteln.
  • Die Arbeitsorganisation von Homeoffice einschließlich der Arbeitszeit und Arbeitspensum und der sozialen Bedingungen sind so zu gestalten, dass psychische und physische Belastungen vermieden werden. Beschäftigte brauchen ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit am Feierabend. Geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Belastungen müssen langfristig in einer gesetzlichen „Anti-Stress-Verordnung“ festgeschrieben werden.
  • Bisher können die Arbeitskosten im Homeoffice, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, steuerlich nur abgesetzt werden, wenn ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Beschäftigte, die während der Pandemie im Homeoffice sitzen, bspw. in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch, sollten diese für den Zeitraum der Pandemie anlog zum Infektionsschutzgesetz ebenfalls steuerlich absetzen können.
  • Beschäftigte im Homeoffice müssen im gleichen Maße unfallversichert sein wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Daher ist das Arbeiten zu Hause in Bezug auf Unfallgeschehen und Schäden i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII dem Arbeiten in der Betriebsstätte analog zum Infektionsschutzgesetz gleichzustellen.