Mit großem Tamtam hat im Herbst 2020 die Regierungskoalition ihr Gesetz zur Einführung einer sogenannten Grundrente bejubelt. Ein genauerer Blick ins Gesetz entlarvt das Ganze allerdings als Theaterdonner. Mit der sogenannten Grundrente wurde eine große Chance verpasst, um Menschen, die im Lauf ihres Lebens für wenig Geld viel geleistet haben, wirksam vor Altersarmut zu schützen. Die Zugangsvoraussetzungen sind zu hoch und die Rentenzuschläge zu niedrig.
Anspruch auf die sogenannte Grundrente hat nur, wer mindestens 33 Jahre lang mehr als 30 Prozent des jeweiligen Durchschnitts verdient hat. Diese Untergrenze schließt in der Regel Minijobs aus, im Jahr 2020 läge die Untergrenze für die alten Bundesländer 1.013 Euro monatlich. Warum besonders niedrige Löhne ausgeschlossen wurden? Mit dieser Untergrenze will die Koalition – hier wohl am ehesten CDU/CSU – offenkundig verhindern, dass zu arme Rentnerinnen und Rentner eine höhere Rente bekommen. Offizielles Argument: Minijobs seien in der Regel nicht das Haupteinkommen gewesen, es müsse also ein anderes Einkommen gegeben haben – zum Beispiel eine selbstständige Tätigkeit – über die man für das Alter vorsorgen konnte.
Die Obergrenze für die Berechnung liegt bei 80 Prozent des Durchschnittseinkommens. Wer also über einen Zeitraum von 33 Jahren oder länger durchschnittlich weniger als 80 Prozent aber mehr als 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient hat, hat wahrscheinlich Anspruch auf einen Rentenzuschlag.
Aber damit nicht genug: Bei der Berechnung des Rentenzuschlags wird gedeckelt. Die Union im Bundestag hat sich mit der Forderung durchgesetzt, dass die Rentenzuschläge nach der „Grundrente“ pauschal um 12,5 Prozent abgesenkt und für einen Zeitraum von höchstens 35 Jahren gewährt werden. Wer also zum Beispiel 40 Jahre lang für einen niedrigen Lohn arbeiten musste, bekommt nur für 35 davon einen Zuschlag aus der sogenannten Grundrente.
Zwischen diesen bürokratischen Hürden und sozialpolitischen Zumutungen verbergen sich noch weitere komplizierte Berechnungen, so dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen Berechnungen davon ausgeht, dass die Renten derjenigen, die Anspruch auf „Grundrente“ haben, sich im Schnitt um 75 Euro erhöhen. Das ist besser als nichts. Aber eben auch nur 75 Euro. Im Einzelfall kann der Zuschuss zwar höher ausfallen, aber im Großen und Ganzen gilt: Vom eigentlichen Anspruch, langjährig Versicherte mit niedrigen Rentenansprüchen wenigstens im Alter vor einem Gang zum Sozialamt zu schützen, ist nicht mehr viel übrig geblieben.
Und ganz nebenbei bemerkt: Eigentlich beschreibt der Begriff „Grundrente“ ein System, wie es zum Beispiel in den Niederlanden existiert. Dort bekommen alle, die mindestens 50 Jahren in den Niederlanden gelebt haben, eine Grundrente von rund 1.250 Euro.
DIE LINKE verlangt stattdessen eine Mindestrente, die diesen Namen verdient: Alle Personen, die im Alter weniger als 1.200 Euro zur Verfügung und kein sehr großes Vermögen haben, deren Alterseinkommen werden auf bis zu 1.200 Euro netto im Monat erhöht. Unbürokratisch und sozial: die Solidarische Mindestrente.
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