Frauen und Mädchen sind in besonderer Weise von Kriegen und innerstaatlichen Konflikten betroffen.
In Kriegszeiten müssen Frauen ihre Familien oft alleine versorgen. Häufig werden sie Opfer sexueller Gewalt - nicht selten als Teil einer Kriegsstrategie. Die Opfer von Vergewaltigung leiden unter psychischen Symptomen wie Depressionen und Angstgefühle. Sie sind auch körperlich betroffen, zum Beispiel durch Verstümmelung.
Auch in Nachkriegssituationen haben Frauen besonders unter schlechten Lebensbedingungen zu leiden. Gewalt und Misshandlungen sind aufgrund von Kriegstraumata weit verbreitet.
Im Jahr 1975 fand die erste Weltfrauenkonferenz statt. Dort wurde erstmals die Rolle von Frauen im Zusammenhang mit Entwicklung und Frieden thematisiert. Es vergingen jedoch weitere 25 Jahre bis der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig das bislang weitest reichende Dokument zum Thema verabschiedete: die Resolution 1325. Mit dieser Resolution werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert, Frauen stärker auf allen Ebenen der Bearbeitung von Konflikten einzubeziehen. Damit wurde zum ersten Mal ein völkerrechtlich wirksames Instrument geschaffen, das die Geschlechterperspektive berücksichtigt und Frauen an Entscheidungen über Krieg und Frieden beteiligt. Die Resolution 1325 hat drei Ziele: Frauen an der Vorbeugung von Konflikten zu beteiligen, Frauen an der Konfliktbearbeitung teilhaben zu lassen und Frauen vor Gewalt und Vertreibung zu schützen.
Mit drei Nachfolgeresolutionen wurde die Bedeutung der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates gestärkt. Die Resolution des UN-Sicherheitsrates 1820 (2008) verurteilt sexualisierte Gewalt in Kriegen als Straftat im Sinne des Völkerstrafrechts. Endlich wurde sexualisierte Gewalt als Kriegsstrategie international geächtet. Mit den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1889 (2009) und 1890 (2009) verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zu einer besseren Berichterstattung über die Umsetzung von der Resolution 1325.
Die Fraktion DIE LINKE. setzt sich seit vielen Jahren für die (Weiter-)entwicklung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ein. Wir wollen, dass dieser sowohl querschnittsmäßig verankert als auch finanziell und personell gut ausgestattet ist. Eine fortlaufende Evaluierung anhand konkreter Indikatoren und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft muss aus unserer Sicht dabei Selbstverständlichkeit sein. Die Bundesregierung hat seit Unterzeichnung der Verträge keine ausreichenden Schritte unternommen, um die Resolution wirklich umzusetzen. Auch wenn das Bundeskabinett am 11. Januar 2017 die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 für 2017 - 2020 beschlossen hat, so bleibt seine Wirkung letztendlich abzuwarten.
Mit seinen verstärkten Militärinterventionen in der ganzen Welt trägt Deutschland dazu bei, dass Frauen in Krisen- und Konfliktregionen immer mehr von Gewalt betroffen sind.
Spätestens seit den Kriegen auf dem Balkan werden Kriegseinsätze damit begründet, Frauen vor sexualisierten Übergriffen und Massenvergewaltigungen schützen zu wollen. Dabei ging von sogenannten Internationalen Schutztruppen vielfach ebenfalls sexualisierte Gewalt in Form von Zwangsprostitution und Vergewaltigungen aus. Beispielhaft sei hier auf die Mission der Vereinten Nationen im Kongo verwiesen. Diese Beispiele zeigen, dass militärische Interventionen nicht zur Wahrung von Frauenrechten beitragen, sondern dass Frauen und Kinder im Gegenteil überproportional stark von den Folgen von Kriegen betroffen sind.
Deswegen vertritt die Fraktion DIE LINKE. die Position, dass die einzig glaubwürdige Auslegung der Resolution 1325 sein, gänzlich auf Kriegsgewalt zu verzichten. Wir interpretieren die Resolution 1325 als einen Teil des Völkerrechts, der das Gebot des Gewaltverzichtes stärkt.
Frauen spielen für die beständige Entwicklung auf allen Ebenen, in der Bildung, in der Wirtschaft, in den familiären Zusammenhängen, eine tragende und entscheidende Rolle. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb Frauenförderung zum entwicklungspolitischen Schwerpunkt zu machen und in Frauenförderungsprojekte zu investieren.
Nur durch die Vermeidung von Konflikten und die alleinige Umsetzung ziviler Maßnahmen in Kriegs- und Konfliktsituationen sowie die stärkere Einbeziehung von Frauen in Friedensverhandlungen kann das Versprechen der Resolution 1325 wirklich eingelöst werden.