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Finanztransaktionssteuer

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Maßlose Spekulationen, zunehmend komplexere Finanzinstrumente und die Geschwindigkeit, mit der Finanztransaktionen heutzutage abgewickelt werden, bedrohen die ökonomische Stabilität und die Demokratie massiv. Diese Fehlentwicklung lässt sich zurückdrängen und teilweise umkehren mittels einer Steuer auf den Handel mit Finanzprodukten - kurz Finanztransaktionssteuer genannt.

Die Finanztransaktionssteuer muss immer dann bezahlt werden, wenn ein Finanzprodukt den Eigentümer wechselt. Ob Aktien, Anleihen, Währungen, Termingeschäfte oder andere Derivate – bei jedem Umsatz müssen Käufer und Verkäufer einen kleinen Prozentsatz Steuer bezahlen. Die Finanztransaktionsteuer ist umfassender als die nach dem Nobelpreisträger James Tobin benannte Tobin-Steuer, denn sie betrifft nicht nur Währungen, sondern sämtliche an den Finanzmärkten gehandelten Finanzprodukte. Sie soll „Sand ins Getriebe“ der Finanzmärkte streuen und wird gerade von entwicklungspolitischen Organisationen zur Finanzierung von Entwicklung und Armutsbekämpfung in den Ländern des Südens gefordert.

DIE LINKE fordert die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Höhe von mindestens 0,1 Prozent. Längerfristiges Ziel muss eine weltweite Einführung sein. Kurzfristig ist die Einführung gemeinsam mit anderen europäischen Staaten möglich. Parallel zu den internationalen Verhandlungen soll die Finanztransaktionssteuer in Deutschland zunächst mit einem Steuersatz von mindestens 0,01 Prozent erhoben werden.

Die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer sollen zu gleichen Teilen für eine nachhaltige Entwicklung in den Ländern des Südens und für globalen Klimaschutz einerseits sowie für den sozial-ökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft andererseits genutzt werden. Mit einem Steuersatz von mindestens 0,1 Prozent wären in Deutschland Einnahmen von 30 Milliarden Euro oder mehr realisierbar.

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