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Filmerbe

Themenpapiere der Gruppe

Von „Metropolis“ über „Lola rennt“ bis zur Berliner Schule – Film ist mehr als eine Ware. Film ist Teil unseres kulturellen Erbes. Dieses Erbe für zukünftige Generationen zu erhalten und verfügbar zu machen, stellt eine große kulturpolitische Herausforderung dar. Nicht zuletzt, weil es teuer und aufwändig ist, Filmmaterial zu erhalten. Das gilt nicht nur für Zelluloid, sondern auch für Magnetbänder.

Digitale Langzeitarchivierung spielt eine entscheidende Rolle. Allerdings werden die Kosten für den langfristigen Erhalt von Filmen auch durch Digitalisierung nicht nennenswert sinken. Ab 2019 werden für zehn Jahre jährlich 10 Mio. Euro zu jeweils einem Drittel von den Ländern, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Filmförderungsanstalt (FFA) für den Erhalt des nationalen Filmerbes zur Verfügung gestellt.

Damit wird dem Finanzierungsvorschlag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) zur Digitalisierung des Filmerbes entsprochen. Das Gutachten geht jedoch davon aus, dass aufgrund der Digitalisierung langfristig keine Archivierung der Originale notwendig ist. Dies stieß und stößt auf heftigsten Widerspruch der Filmarchive.

Nach Schätzungen sind bereits 80% aller Stummfilme verschollen oder endgültig verloren. Kriege, aber auch der natürliche Zerfall des Filmmaterials (zunächst Nitro, später Acetat) haben zu dramatischen Verlusten geführt. Rund ein Viertel aller vor 1950 produzierten Tonfilme ist heute nicht mehr auffindbar. Teilweise reichen die Verluste bis in die 1990er Jahre hinein. Und noch immer gibt es in Deutschland keine Pflichthinterlegung und systematische Erfassung erhaltenswerter Filme – anders als für Bücher und Tonträger.

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ist also mehr denn je eine gesamtstaatliche Strategie und ein Konzept zur Sicherung, Digitalisierung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes vonnöten, um sowohl die Digitalisierung des Filmerbes wie auch den Erhalt der Originale zu gewährleisten.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. schlägt deshalb, eine Verpflichtung zur Einlagerung aller öffentlich aufgeführten Filme im Bundesfilmarchiv vor. Für deren Erhalt und Archivierung sollten jährlich Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt eingesetzt werden. Zusätzlich sollten die Bundesländer und die Filmwirtschaft zu einer Abgabe in gleicher Höhe verpflichtet werden. Über eine zweckgebundene Abgabe auf jede Kinokarte in Höhe von 5 Cent und die finanzielle Einbeziehung von Streamingdiensten müsste ergänzend nachgedacht werden.

Innerhalb von zehn Jahren würden auf diesem Wege 300 Millionen Euro zusammenkommen. Der Betrag orientiert sich am Umfang der aktuell noch vorhandenen Bestände und an Kalkulationen der mit ihrem Erhalt betrauten Institutionen. Filmarchive und Gedächtnisorganisationen fordern seit Langem eine umfassende Digitalisierungsstrategie für das deutsche Filmerbe. Wie die Experten sagen: „Nitrate won’t wait“. Es ist höchste Zeit zu handeln.


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