Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es in Deutschland nach wie vor schlecht bestellt. Vor allem im Westen fehlen noch massenhaft Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder. Der Ausbau von Ganztagsschulen kommt nur langsam voran. Familienfreundliche Arbeitszeiten sind in vielen Unternehmen ein Fremdwort. Prekäre Arbeitsverhältnisse und materielle Unsicherheit führen bei vielen Menschen dazu, dass sie ihren Wunsch nach Kindern nicht realisieren. Vor allem junge Frauen müssen mit dem Risiko leben, dass ihnen nach einer Elternzeit der Wiedereinstieg in den Beruf erschwert oder verwehrt wird. Die Bundesregierung versagt bei der Lösung dieser Probleme. Ihre Initiativen setzen vor allem auf freiwilliges Engagement der Wirtschaft und erreichen nur wenige Beschäftigte.
Mit dem Regierungswechsel wurden viele Versprechungen gemacht, die bisher aber nicht umgesetzt wurden. Wie zum Beispiel die Freistellung des zweiten Elternteils direkt nach der Geburt des Kindes. Dies wäre nur ein erster Schritt, um die Partnerschaftlichkeit bei der Kindererziehung zu stärken, aber es wäre ein erster wichtiger Schritt, damit Eltern einen gesetzlichen Anspruch haben und so nicht auf das Entgegenkommen ihres Arbeitgebers hoffen müssen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf aber keine Frage der individuellen Durchsetzungsfähigkeit und der Bereitschaft zum Entgegenkommen der Arbeitgeber sein. Politik und Unternehmen stehen in der Verantwortung für eine familienfreundliche Arbeitswelt. Die Rechte von Eltern im Berufsleben müssen gestärkt werden.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört auch eine gute Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege. Denn nur wenn diese vorhanden ist, können Eltern überhaupt am Erwerbsleben teilhaben, ihren Lebensunterhalt verdienen und ausreichende eigenständige Sozialleistungsansprüche, z. B. für die Rente, aufbauen. Gerade für Alleinerziehende sind diese Strukturen besonders wichtig.
DIE LINKE fordert daher:
- Kündigungsschutz für Eltern ausweiten:
Im Elterngeldgesetz und im Kündigungsschutzgesetz wird der besondere Kündigungsschutz, wie er schon heute bis zum Ende der Elternzeit gilt, bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes ausgeweitet. - Berufsrückkehr fördern:
Die Situation von Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrern nach der Elternzeit wird durch ein ausdrücklich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankertes Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz gestärkt. Sie erhalten außerdem einen Rechtsanspruch auf alle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, auf die sie während ihrer Abwesenheit Anspruch gehabt hätten. Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer erziehungsbedingten Pause muss durch kostenfreie Weiterbildungsangebote erleichtert werden. - Gestaltung der Arbeitszeit:
Wir wollen Arbeitszeitmodelle schaffen, die Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Statt einer Flexibilisierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten mehr Zeitautonomie. - Ausbau der Kindertagesbetreuung:
Darüber hinaus muss die Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche ausgebaut werden. Eine gebührenfreie, bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Kinderganztagesbetreuung für Kinder inklusive gesunder Essenversorgung muss aufgebaut werden. Bei der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten muss der tatsächliche Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Zudem ist die rechtliche und finanzielle Grundlage für ein flächen- und bedarfsgerechtes ganztägiges Schulangebot zu schaffen.