Für fossile Energieträger wie Kohle, Mineralöl, Erdgas und Uran gilt: Verbrannt ist verbrannt. Sie wachsen nicht nach, sie hinterlassen klima-, umwelt- und gesundheitsschädliche Abgase oder gefährliche Strahlenfrachten und sind Ursache von Konflikten und sozialer Ungerechtigkeit. Die Energiewende hin zu einer vorrangig dezentral und regional erfolgenden Vollversorgung mit erneuerbaren Energien bei deutlich sparsamerem und effizienterem Umgang mit Energie ist deshalb nicht nur im Kampf gegen den Klimawandel alternativlos.
Für die Fraktion DIE LINKE gilt: Efficiency first! Denn nur wenn alle Potentiale zum Einsparen von Energie ausgeschöpft werden, haben wir mit 100 Prozent Erneuerbaren überhaupt eine Chance, Versorgungssicherheit und Klimaschutz zu verbinden. So sind Ökoenergien kostbar. Ihre Produktion braucht Fläche, Ressourcen und Akzeptanz – Stichworte Windkraft oder Biogas. Ein weiterhin auf ungebremstes Wachstum ausgerichtet Wirtschaften und Konsumieren stößt somit an Grenzen. Darum fordern wir eine Verkehrswende, nicht nur eine Antriebswende. Wir setzen auf eine sozial abgefederte Gebäudesanierung – also nicht nur auf Ökowärme. Und wir wollen Vorgaben und Anreize für effizienter Produkte, nicht aber immer schnelle Produktzyklen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromversorgung beträgt gegenwärtig (2018) 35,2 Prozent. Er soll sich nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE bis zum Jahr 2020 auf 43 Prozent, bis 2030 auf 70 Prozent und bis 2040 auf 100 Prozent erhöhen. Der Erneuerbaren-Anteil an der Wärmeversorgung soll bis 2020 von 13,5 Prozent (2017) auf 20 Prozent wachsen. Um dies voranzutreiben, verteidigt DIE LINKE das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seinen zentralen Säulen: Vorrangige Einspeisung von Ökostrom sowie garantierte, kostenorientierte Vergütungssätze. Das mit den letzten beiden EEG-Novellen installierte Ausschreibungssystem lehnt die Fraktion DIE LINKE hingegen ab, weil es Bürgerenergien ausbremst und mit seinen Ausbaudeckeln die Energiewende abbremst. Gleichzeit wollen wir Anreize im EEG dafür schaffen, dass Anlagen erneuerbarer Energien einen größeren Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung leisten.
Zentrale Voraussetzung für eine erneuerbare Vollversorgung ist nicht allein der Wandel der Stromproduktion, sondern auch der Umbau der bisherigen Infrastruktur des Stromsektors. Hier droht mittelfristig ein Nadelöhr für den Ausbau erneuerbarer Energien. Denn die Stromnetze sind vielfach noch auf „Grundlast“ gepolt. Sie müssen jedoch konsequent vom Endpunkt einer erneuerbaren Vollversorgung her konzipiert werden. Zudem brauchen wir im Bereich von Langzeit-Stromspeichern eine deutlich intensivere Forschung und Entwicklung.
Beim Einsatz erneuerbarer Energie für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich liegt ein verlorenes Jahrzehnt hinter uns. Der durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz festgeschriebene Mindestanteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung von Neubauten muss darum schrittweise gesteigert und bei grundlegenden Sanierungen auf den Gebäudebestand ausgeweitet werden. Außerdem müssen die Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung zukünftig ein integriertes Konzept von Energieeinsparung und -effizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Bedingung machen. Aufgrund der langen Investitionszyklen für Heizungsanlagen und Gebäudesanierungen wäre ein weiteres verschenktes Jahrzehnt fatal.
Die Energiewende wird nur dann erfolgreich sein, wenn dir Bürgerinnen und Bürger sie selbst gestalten. Deshalb will die Fraktion DIE LINKE die Energieversorgung im doppelten Sinne demokratisieren. Wenn erneuerbare Energien weitgehend dezentral erzeugt werden, verteilen sich auch die Produktionsmittel auf viele Millionen Köpfe. Stadtwerkeverbünde könnten künftig eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Energiewende spielen. Bei ihnen liegen oft Strom- und Wärmeversorgung sowie Netze in einer Hand; sie betreiben Verkehrsunternehmen. So könnten Synergieeffekte bei der künftigen Zusammenarbeit dieser Ebenen in der Energiewende (der so genannten Sektorkopplung zwischen Strom, Wärme und Mobilität) genutzt werden. Stadtwerkeverbünde könnten sich zudem im Bereich der großen Windparks in Nord- und Ostsee engagieren, um eine neue Konzentration von Erzeugungskapazitäten in der Hand von Konzernen zu verhindern. Kommunale Versorger könnten ferner künftigen Groß-Stromspeicher betreiben. Bei all dem geht es nicht um ein einfaches „zurück zu den Stadtwerken“. Wir wollen einen neuen Typ öffentlicher Unternehmen, mit bürgernahen Mitbestimmungsmodellen und kontrollierenden Beiräten.
Gefordert ist aber auch die Branche der erneuerbaren Energien: tarifliche Entlohnung, gewerkschaftliche Rechte und „Gute Arbeit“ müssen selbstverständlich sein. Öffentliche Fördergelder sollen an die Einhaltung dieser Standards gebunden werden.
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