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Endlager

Themenpapiere der Gruppe

Als Endlager verstehen wir in diesem Papier nur atomare Endlager. Atommüll soll nach dem Willen der Atomwirtschaft und Teilen der Öffentlichkeit in tiefen geologischen Formationen sicher für die Ewigkeit gelagert werden. Ob bzw. inwieweit dies möglich ist, und auf welche Weise, ist jedoch hart umstritten.

Im Folgenden werden die in Deutschland genutzten oder in der Diskussion befindlichen Endlagerstandorte kurz beschrieben und bewertet.

Morsleben: Das einzige in der Schließung befindliche Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll befindet sich in Morsleben (Sachsen- Anhalt). Dieses ehemalige Salzbergwerk wurde bereits zu DDR-Zeiten (seit 1971) als Atommülllager genutzt. Allerdings sollte es nach der Wende geschlossen werden. Doch Mitte der 1990er Jahre hat die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel das Land Sachsen-Anhalt gegen dessen Widerstand per Weisung veranlasst, die Einlagerung weiteren Atommülls zuzulassen. Trotz der damals bekannten geologischen Mängel dieses Endlagers wurde auf diese Weise die Atommüllmenge mehr als verdoppelt, bevor schließlich 1998 durch eine Klage des BUND die Einlagerung gestoppt wurde. Seit 2009 befindet sich das Endlager Morsleben im Stilllegungsverfahren.

ASSE 2: Das Forschungsbergwerk Asse 2, ebenfalls ein ausgedientes Salzbergwerk bei Wolfenbüttel (Niedersachsen), wurde von 1967 bis 1978 angeblich zu Forschungszwecken genutzt. Dabei wurden in das von Anfang an instabile und von Wassereinbruch bedrohte Bergwerk über 126.000 Fässer und mittelradioaktive Gebinde eingelagert. Ab 1988 brach Wasser in das Grubengebäude ein und sorgte unter anderem für radioaktiv kontaminierte Laugen, die ebenfalls entsorgt werden mussten. Die Missstände in diesem Bergwerk wurden über lange Zeit vertuscht, bis durch den Druck der Bürgerinitiativen und durch einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag im Jahr 2008 Licht in das Dunkel gebracht wurde. Die SPD-Fraktion folgte erst 2009 der Forderung von LINKEN und GRÜNEN, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten.

2012 wurde der Untersuchungsausschuss beendet, mit der Feststellung durch alle Fraktionen, dass hier von Anfang an verantwortungslos gehandelt wurde und in der ASSE nie Atommüll hätte eingelagert werden dürfen. Alle Fraktionen setzen sich daher für die schnellstmögliche Rückholung des Atommülls ein, was die Steuerzahler wahrscheinlich deutlich mehr als die bisher geschätzten vier Milliarden Euro kosten dürfte, während die Atomindustrie nicht mehr in Haftung genommen werden kann. Die sogenannte Lex Asse soll diese Rückholung gesetzlich regeln.

Schacht Konrad: Der Schacht Konrad ist ein ausgedientes Eisenerzbergwerk, direkt unter dem VW-Werk in Salzgitter (Niedersachsen). In einem 20-jährigen Genehmigungsverfahren wurde das Bergwerk 2002 als Atommüllendlager für schwach- und mittelradioaktiven, nicht Wärme entwickelnden Atommüll genehmigt. Der Protest dagegen besteht bis heute fort. Im Jahr 2007 wurden noch anhängige Klagen in letzter Instanz zurückgewiesen und die Genehmigung bestätigt. Der Ausbau und die Inbetriebnahme von Schacht Konrad hat sich immer wieder verzögert und verteuert. Derzeit ist von 2022 oder später die Rede.

Die LINKE kritisiert u.a., dass auch Schacht Konrad wie Gorleben ohne Alternativenvergleich festgelegt wurde. Eigentlich sollte Konrad für alle leicht- und mittelradioaktiven Abfälle dienen. Das ist aber nach derzeitiger Genehmigungslage nicht der Fall. Abfälle aus der Urananreicherung in Gronau oder aus der Rückholung aus der ASSE können dort nicht in den Schacht. Wo diese zusätzlichen Abfälle künftig dauerhaft gelagert werden sollen, ist weiterhin unklar. Die Bundesregierung drückt sich hier vor einer Entscheidung.

Gorleben: Das Erkundungsbergwerk Gorleben ist ein seit den 1980er Jahren eingerichtetes Bergwerk im Salzstock Gorleben-Rambow (Niedersachsen). Es ist das einzige Bergwerk, das bisher für die Lagerung von hochradioaktiven und Wärme entwickelnden atomaren Abfällen vorgesehen ist. Seine Eignung ist bislang von offizieller Seite nicht bestätigt. Zugleich wuchsen in der Öffentlichkeit Zweifel an der Tauglichkeit des Salzstocks, die von unabhängigen Wissenschaftlern bestätigt wurden, ohne dass die Politik daraus Konsequenzen zog. Das hat bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort immer mehr den Eindruck verstärkt, dieser Standort solle unbedingt durchgesetzt werden.

Der Gorleben-Untersuchungsausschuss des Bundestages ist zwischen 2010 und 2013 den Verfehlungen in Gorleben nachgegangen. Er kam aus Sicht der LINKEN zu dem Schluss, dass in der Vergangenheit versucht wurde, einen politisch ausgewählten Standort nachträglich wissenschaftlich zu legitimieren.

Die LINKE hat stets die geologische Nichteignung zur Atommülllagerung in Gorleben betont und den Ausschluss von Gorleben bei der Endlagersuche gefordert.

Neues Standortauswahlverfahren: Mit dem Standortauswahlgesetz, bei dem Gorleben weiterhin im Verfahren bleibt, soll nun eine angeblich wissenschaftsbasierte und ergebnisoffene neue Suche nach einem dauerhaften Lager für hochradioaktive Abfälle beginnen. Das in Hinterzimmern 2013 vorbereitete Gesetz wurde massiv von Anti-Atom-Verbänden und der Fraktion DIE LINKE kritisiert und abgelehnt. (Vgl. Antrag Fraktion DIE LINKE: Atommülllagersuche vom Kopf auf die Füße stellen)

Eine in ihrem Arbeitsauftrag und in ihrer Zusammensetzung umstrittene Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat zwei Jahre im Auftrag von Bundestag und Bundesrat Empfehlungen zur Verbesserung des Gesetzes erarbeitet. Die Fraktion DIE LINKE hat an dieser Kommission mitgewirkt und deren Ergebnisse schließlich – wie auch der BUND – als unzureichend abgelehnt: Siehe die detaillierte Stellungnahme: „Bis in alle Ewigkeit – Atommüll quo vadis?

Im Frühjahr 2017 wurden die Ergebnisse der Kommission mit der Novellierung des Standortauswahlgesetzes durch die Grünen, die SPD und die CDU/CSU gegen die Stimmen der LINKEN im Bundestag umgesetzt. Nicht nur, weil Gorleben weiterhin im Verfahren bleibt, sondern z.B. auch weil Beteiligungs- und Klagerechte nicht ausreichend verankert sind, hat die LINKE diese Novelle abgelehnt.

Verursacherhaftung: Für die Kosten der Atomenergienutzung müssen die Atomkonzerne dauerhaft in der Verantwortung bleiben – auch für die Nachsorge- und Ewigkeitskosten im Zusammenhang mit den Zwischen- und Endlagern. (Vgl. Antrag Fraktion DIE LINKE: Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen). Ein von Grünen, SPD und CDU/CSU Ende 2016 beschlossenes Gesetz zur Neuordnung der „Entsorgung“, mit dem die Konzerne gegen eine geringe Einmalzahlung aus dieser Haftung entlassen und die Risiken den Steuerzahler*nnen überantwortet werden, hat die LINKE abgelehnt (vgl. Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE).

 

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