Ein-Euro-Jobs – oder wie es im SGB II heißt: Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung – bedeuten: Arbeiten ohne Arbeitsvertrag und ohne arbeitsrechtlichen Schutz. Statt Lohn gibt es – in der Regel – eine Aufwandsentschädigung von einem bis zwei Euro je Stunde. Ein-Euro-Job heißt auch: Arbeitslose werden nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt, sondern als Erziehungs- und Sozialfälle, die für ihre Unterstützung arbeiten müssen. Das zuständige Ministerium hat die Funktion der Ein-Euro-Jobs bereits 2005 so beschrieben: „mit den Zusatzjobs … wird das Prinzip ´Fördern und Fordern´ lebendig. Sie illustrieren einen der wichtigsten Grundsätze der Arbeitsmarktreform: Wer Hilfe von der Gemeinschaft erhält, der muss auch bereit sein, für sie – gemeinnützig – zu arbeiten.“ Es geht also weniger um eine Förderung und arbeitsmarktpolitische Integration der betroffenen Personen, als um die Erbringung einer Gegenleistung für die soziale Unterstützung.
Der Vormarsch der Ein-Euro-Jobs wurde mit den Hartz-Gesetzen durch Rot-Grün eingeläutet. Aufgrund der Kürzung der Mittel, die für Arbeitsförderung zur Verfügung gestellt werden, ist auch die Zahl der Ein-Euro-Jobs mittlerweile stark gesunken. Verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit 2006 noch rund 840.000 Eintritte von Teilnehmenden in Arbeitsgelegenheiten, waren es 2019 noch rund 182.000 und 2020 136.000. Der Bestand von Teilnehmenden in Arbeitsgelegenheiten sank von rund 328.000 im Jahr 2006 auf rund 74.000 in 2019 und 59.000 in 2020. Die anhaltende Kritik und der gesellschaftliche Druck haben hier also durchaus Wirkung entfaltet.
Dennoch handelt es sich bei Ein-Euro-Jobs nicht um reguläre Arbeit, sondern – wie der offizielle Name schon sagt – lediglich um eine „Arbeitsgelegenheit“. Die Beschäftigten sind weitgehend rechtlos. Als Instrument zur Förderung der Arbeitsmarktintegration sind diese Maßnahmen ungeeignet. Zahlreiche Studien zeigen: Ein-Euro-Jobs helfen Erwerbslosen nicht, eine reguläre Arbeit zu finden. Sollte dies doch einmal gelingen, sind die Löhne so niedrig, dass sie mit Hartz IV-Leistungen aufgestockt werden müssen. Darüber hinaus wurden durch Ein-Euro-Jobs auch reguläre Arbeitsplätze verdrängt. Der Bundesrechnungshof bezeichnete mehr als die Hälfte der Ein-Euro-Jobs als eigentlich nicht förderfähig, weil sie nicht zusätzlich und gemeinnützig waren.
Respekt, Würde und Bürgerrechte, die Grundwerte des Grundgesetzes, gelten auch für Arbeitslose. Der Staat hat sie zu achten und zu schützen. Mit den Ein-Euro-Jobs, zu denen Arbeitslose nur bei Strafe der Leistungskürzung und -streichung „Nein“ sagen können, werden Freiheitsrechte von Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, missachtet.
Statt Ein-Euro-Jobs zielt die Fraktion DIE LINKE auf Vollbeschäftigung und gute Arbeit am ersten Arbeitsmarkt. Ein-Euro-Jobs sollen abgeschafft werden. Die Erfahrung zeigt, dass nicht nur die Arbeitslosigkeit insgesamt mit der Konjunktur – der Zuwachsrate des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) – steigt und fällt, sondern auch die Langzeitarbeitslosigkeit. DIE LINKE will deswegen für ein angemessenes, ökologisch nachhaltiges Wirtschaftswachstum Sorge tragen, das die Ziele Vollbeschäftigung und Klimaschutz in Einklang bringt. Zudem gilt es, die Arbeitsförderung auf nachhaltige und langfristige Vermittlung in gute Arbeit auszurichten. Das heißt keine Arbeitsannahme mehr um jeden Preis. Der Vermittlungsvorrang muss dafür abgeschafft werden. Außerdem wollen wir die Weiterbildung stärken, bspw. durch den Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Einführung eines Weiterbildungsgeldes. Darüber hinaus soll Arbeitslosigkeit besser abgesichert und nicht länger sanktioniert werden.