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Clubsterben

Themenpapiere der Gruppe

Clubs sind Ausdruck von Vielfalt und prägen die Kultur und Lebensqualität in den Städten. Sie sind Freiräume für Musik, Tanz und persönliche Entfaltung. In Großstädten wie Berlin sind sie auch ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor. Deshalb brauchen Clubs, wie andere kulturelle und soziale Einrichtungen auch, einen besonderen Schutz. Denn in immer mehr Städten müssen sie aufgrund steigender Miet- oder Pachtgebühren, der Nicht-Verlängerung von Verträgen, dem Wechsel der Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks oder wegen herannahender Wohnbebauung und sich daraus ergebenden neuen Nachbarschaftskonflikten schließen. Das Clubsterben ist Teil des Ausverkaufs der Städte. Clubs und andere Kultureinrichtungen sind oft die ersten Opfer der Gentrifizierung von Stadtvierteln.

In der Coronakrise spitzt sich die existenzielle Bedrohung von Clubs zu. Sie sind die ersten, die schließen mussten, und sie werden die letzten sein, die ihren regulären Betrieb wieder aufnehmen können. Ohnehin arbeiten viele Clubbetreibende aus Leidenschaft, am finanziellen Limit und prekär. Angesichts komplett wegbrechender Einnahmen können laufende Kosten etwa für Mieten oder Pachten in vielen Fällen auch nicht nachgezahlt werden. Mieten müssen in diesen Fällen für die Zeit der Pandemie gesenkt oder erlassen werden. Sonst wird die kulturelle Landschaft nach der Krise wesentlich kleiner und trauriger aussehen.

Bereits vor Corona setzte sich die Fraktion DIE LINKE für ein vielfältiges kulturelles Angebot ein. Es gibt bereits planungsrechtliche Möglichkeiten, Kulturbetriebe besonders zu berücksichtigen, ihren Bestand zu sichern und Neuansiedlungen zu fördern. Diese Möglichkeiten werden jedoch viel zu selten genutzt. Doch es bedarf auch zusätzlicher bundesrechtlicher Regelungen. Um den Fortbestand existierender Clubs zu sichern, könnte etwa ein weitergehendes „Agent-of-change-Prinzip“ in das Baurecht eingeführt werden.

Der Neubau von Mietwohnungen in der Nähe von Clubs führt häufig zu Lautstärkekonflikten, mit der Folge, dass Clubs weichen müssen. Das „Agent-of-Change-Prinzip“, wie es z. B. in London angewendet wird, besagt, dass Investorinnen und Investoren selbst für den Immissionsschutz neuer Wohnungen in der Nähe von Clubs sorgen. Damit werden Investorinnen und Investoren im direkten Umfeld in die Pflicht genommen und die Verdrängung von existierenden Clubs verhindert.

Clubs werden zurzeit nicht als Kulturstätten, sondern nur als Vergnügungsstätten behandelt. Damit genießen sie keinen besonderen Schutz. Dabei sind sie kulturell hochwertig: in Clubs gibt es ein kuratiertes Programm mit Live-Musik, künstlerischen DJs und Lichtkunst. In der städtebaulichen Planung sind sie aber Spielhallen oder Bordellen gleichgesetzt. Als Kultureinrichtungen verdienen sie einen besseren Schutz, so wie es die Baunutzungsverordnung jetzt schon für Theater oder Konzerthäuser vorsieht. Das sogenannte „Berghain-Urteil“ des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 5 K 5089/14) bestätigt den künstlerischen, konzertähnlichen Charakter, die besondere Kreativität des Programms und damit ihren Charakter von Clubs als Kultureinrichtungen.

Um das Clubsterben in unseren Städten zu stoppen, fordert die Fraktion DIE LINKE:

  • Clubs müssen als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden und sind rechtlich Konzertsälen, Opern, Theatern und Programmkinos gleichzustellen.
  • Das Baugesetzbuch muss so geändert werden, dass Kulturschutz ein Teil der Milieuschutz – bzw. sozialen Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB wird. Zudem sollte eine neue Baugebietskategorie „Kulturgebiet“ eingeführt werden, um die Ansiedlung neuer Clubs zu ermöglichen.
  • Lärmschutzregularien werden auf Angemessenheit geprüft. Wir wollen einen Bundeslärmschutzfonds einrichten, um Lärmschutzmaßnahmen an und um Clubs zu finanzieren.
  • Das „Agent-of-Change-Prinzip“ wird umgesetzt. Bei Bauvorhaben bzw. bei Eigentumswechseln in der Nähe bestehender Clubs werden die Investorinnen und Investoren bzw. neuen Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, selbst für Lärmschutzbaumaßnahmen zu sorgen.
  • Kulturelle Einrichtungen und Gewerbe brauchen einen mietrechtlichen Schutz durch die Deckelung der Mieterhöhungsmöglichkeiten, einen verbesserten Kündigungsschutz und die Erstellung von Gewerbemietspiegeln zur verbindlichen Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Mit der Corona-Pandemie hat sich die Lage für die Musikwirtschaft weiter zugespitzt. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für den Erhalt der kulturellen Infrastruktur ein. DIE LINKE im Bundestag steht an der Seite der Künstler:innen aller Sparten sowie Betreiber:innen von Spielstätten wie Clubs, Theatern und Kleinkunstbühnen und den vielen Freischaffenden, Selbstständigen und Kleinunternehmer:innen im Kultur- und Medienbereich.

Im Entschließungsantrag zu den „Eckpunkten zur Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ fordert die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung auf, zügig mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ländern und Kommunen ein eigenständiges „Soforthilfeprogramm Kultur“ zu konzipieren. Es braucht eine Struktur- und Soforthilfe für die Kultur- und Kreativwirtschaft.


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