Als Antwort auf den Terroranschlag von Paris am 13. November 2015 hatte der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung im Dezember 2015 beschlossen, den Luftkrieg der Allianz unter Führung der USA gegen den Islamischen Staat (IS) in Syrien militärisch zu unterstützen: mit Aufklärungs-Tornados, einem Tankflugzeug, einer Fregatte und bis zu 1.200 Soldat:innen der Bundeswehr. Deutschland wurde aktiver Teil des Krieges in Syrien. Ende 2016 wurde das Mandat erneuert und erweitert: Durch die Beteiligung von Aufklärungsflugzeugen der NATO (AWACS) war auch das weltgrößte Militärbündnis direkt am Krieg in Syrien beteiligt und eine Konfrontation zwischen der NATO und Russland nicht mehr ausgeschlossen. Im April 2022 wurde der Bundeswehreinsatz in Syrien vom Deutschen Bundestag nicht mehr verlängert. Syrien ist seit dem nicht mehr Einsatzgebiet der Bundeswehr. Damit hatte sich die Ampel-Koalition der Argumentation der Fraktion DIE LINKE. angeschlossen, dass der Einsatz keine völkerrechtliche Grundlage habe. Die Fraktion der Grünen hatte in den vergangenen Jahren argumentiert, dass ohne eine Einbeziehung Syriens und ohne eine Zustimmung der Regierung in Damaskus der Bundeswehreinsatz wegen der fehlenden völkerrechtlichen Grundlage abgelehnt werden müsse.
Die Fraktion DIE LINKE. hatte den Bundeswehreinsatz in Syrien zudem nicht nur wegen der völkerrechtlichen Grundlage, sondern aus inhaltlichen Gründen abgelehnt und sich an den Protesten der Friedensbewegung beteiligt.
Die räumliche Ausdehnung des Bundeswehreinsatzes war quasi grenzenlos: „vorrangig“ Operationsgebiete des IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, „von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt", sowie im östlichen Mittelmeer, Persischen Golf, Roten Meer und angrenzenden Seegebieten. Mit diesem Mandat waren also räumliche Weiterungen des Einsatzes in alle Himmelsrichtungen denkbar auf Länder, in denen der IS operiert.
Die Bundesregierung tauschte die gewonnenen Lageinformationen „mit weiteren Akteuren der internationalen Allianz gegen den IS“ aus, wie es im Mandat hieß. Eine recht offene und gefährliche Formulierung: Deutschland als Teil der internationalen Allianz gegen den IS in Syrien gab Aufklärungsdaten etwa an die Türkei weiter, so konnte weder ausgeschlossen werden, dass diese von der türkischen Luftwaffe gegen die Kurden genutzt werden noch dass sie in die Hände des IS gelangten.
Die völkerrechtliche Legitimität für den Bundeswehreinsatz in Syrien war nicht gegeben. Die Linksfraktion hatte deswegen eine Klage gegen den Einsatz angestrengt. Weder lag eine UNO-Resolution nach Kap. 7 VN-Charta vor noch eine Anforderung der syrischen Regierung. Ein kollektives Verteidigungsrecht im Sinne des Artikels 51 VN-Charta liegt ebenfalls nicht vor, denn Frankreich wurde am 13. November 2015 Opfer eines barbarischen Terroraktes, jedoch nicht eines militärischen Angriffs von außen. Die Attentäter waren Franzosen und Belgier.
Erschwerend kam dazu, dass die Bundeswehrsoldaten an ihrem Stationierungsort in der Türkei nicht von allen Bundestagsabgeordneten, die das wünschten, besucht werden konnten. Die türkische Regierung hatte dies bereits Abgeordneten der Linksfraktion versagt. Das stellte die Bundeswehr als Parlamentsarmee in Frage.
Die Bilanz des „Kriegs gegen den Terror“ seit 2001 zeigt, dass Terror militärisch nicht eingedämmt oder gar beseitigt werden kann. Mit jedem getöteten Zivilisten wächst die Empörung gegen den Westen und es wachsen neue Terroristen nach. Die Länder, in denen dieser Krieg geführt wird, wurden destabilisiert. Die Situation für ihre Bevölkerungen wurde noch unerträglicher, viele mussten fliehen. Im Umfeld zerfallener Staaten gedeihen radikale Ideologien und erhalten islamistische Terrorgruppen erst recht ungebremsten Zulauf. Deutschland muss aus dieser Gewaltspirale ausbrechen.
Deutschland könnte sinnvolle Beiträge leisten, denn als weiterer militärischer Akteur in Syrien aufzutreten. Mit aller Kraft und Unterstützung durch die Europäische Union (EU) und die Bundesregierung muss an einer politischen Lösung für Syrien weitergearbeitet werden. Daran sind die gewaltfreie, nicht-militärisch agierende Zivilgesellschaft Syriens sowie Vertreter:innen der kurdischen Selbstverwaltungsgebiete zu beteiligen. Hier sollte Deutschland weiterhin eine konstruktive Rolle spielen. Das wäre der wirkungsvollste Beitrag gegen den Terror.
Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, sich verstärkt in die Verhandlungen über einen Friedensprozess für Syrien einzubringen und dabei die Mission des VN-Sondergesandten zu unterstützen. Es muss ein Zurück zu Verhandlungen und zum Dialog geben, die in einen Waffenstillstand münden.
Deutschland muss endlich seine Waffenlieferungen an die Türkei und die Golfstaaten einstellen, die Kriegsparteien in Syrien bekanntermaßen finanziell und mit Waffen unterstützen oder selbst Kriegsparteien darstellen. Ein internationales Waffenembargo über die gesamte Region wäre eine vordringliche Maßnahme, um den Krieg auszutrocknen. Deutschland, die EU und die USA müssen ihre Partner in der Region dazu bringen, den Nachschub mit Waffen, Geld und Kämpfern für den IS und andere islamistische Terrorgruppen in Syrien zu unterbrechen. Der Druck auf die Türkei muss erhöht werden, damit sie ihre völkerrechtswidrigen Angriffe gegen die Kurden beendet, durch den letztlich auch deren erfolgreicher Kampf gegen den IS behindert wird.