Haushalt und Haushaltspolitik sind wichtige Instrumente der Durchsetzung von politischen Entscheidungen und damit der politischen Machtausübung. Haushaltsentscheidungen sind in Bund, Land und Kommune den gewählten Politikerinnen und Politikern vorbehalten worden. Der „Bürgerhaushalt“ ist eine neue Form der direkten Demokratie. Bürgerinnen und Bürger werden an der Erarbeitung, Entscheidung und Kontrolle zum Haushalt für ihre Stadt, Gemeinde oder Landkreis beteiligt. Das bekannteste Beispiel ist der Bürgerhaushaltsprozess (Orcamento Partizipative) in Porto Alegre (Brasilien), der dort 1989 das erste Mal durchgeführt wurde. In Deutschland gibt es inzwischen vielfältige Ansätze von Bürgerinnen und Bürgern zur Demokratisierung von Haushaltspolitik. Im Berliner Bezirk Lichtenberg (260.000 EinwohnerInnen) startete im Jahr 2005 auf Initiative der früheren PDS der erste Bürgerhaushalt in einer deutschen Großstadt. In immer mehr Kommunen wird die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an der Diskussion des Haushaltes für ihre Kommune gefordert, angewandt oder vorbereitet.
Diese Form der Bürgerbeteiligung ist ein in die Zukunft gesehen offener Prozess. Er wird gemeinsam mit den sich beteiligenden Menschen gestaltet. Sie sollen die Richtungen der Haushaltspolitik sowohl auf der Ausgaben-, als auch auf der Einnahmenseite unmittelbar mitbestimmen. Nicht nur die Verteilung, sondern auch die Aufbringung der Mittel soll schrittweise demokratischer Einflussnahme unterworfen werden. Die Fraktion DIE LINKE ist sich sicher: Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Belangen ihrer Kommune wird auf Dauer die Solidarität zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen verbessern, die Lebensqualität insbesondere der Schwachen unserer Gesellschaft erhöhen und Lobbyismus und Korruption mindern. Mit den sich immer mehr verschärfenden finanziellen Nöten in den Kommunen begannen sich auch die neoliberalen Parteien für den Bürgerhaushalt zu interessieren. Diese erhoffen sich dadurch aber nur eine höhere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für Umverteilungsprozesse und Kürzungen sowie die ehrenamtliche Übernahme von öffentlichen Aufgaben durch Bürgerinnen und Bürger. Sie räumen den Bürgerinnen und Bürgern lediglich die Mitwirkung in Gestalt von Informations- und Anhörungsrechten bei der Beratung über den Haushalt ein.
Ausschlaggebend für das Gelingen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Haushaltsplanaufstellung, -durchführung und -kontrolle (Bürgerhaushalt) ist aus Sicht der Partei DIE LINKE die gute Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess und ein transparentes Verfahren.
Die Fraktion DIE LINKE legt besonderen Wert darauf, dass
- in allen Phasen die aktive Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner an den Entscheidungsprozessen und der Schwerpunktsetzung gesichert ist;
- eine umfassende und problemorientierte Information der Bevölkerung über die zur Verfügung stehenden Mittel sowie die eigentlich anstehenden Aufgaben erfolgt;
- alle Möglichkeiten für eine breite Teilnahme der Bevölkerung geschaffen werden, wobei in den Großstädten auch die Stadtteil- bzw. die Stadtbezirksebene berücksichtigt werden muss;
- sich die Kommunalvertretungen selbst verpflichten, dem Votum der Bürgerinnen und Bürger zu folgen.
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