Betriebsräte sind die Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen und setzen sich für die Interessen der Belegschaft ein. Sie bestimmen mit, wenn es um die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und andere wichtige Entscheidungen in einem Unternehmen geht, die sich auf die Beschäftigten auswirken. Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Schnitt ein höheres Entgelt, die Arbeitsplätze sind sicherer und die Arbeitsbedingungen besser. Betriebsräte wachen auch darüber, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Grundlage für ihre Arbeit, Rechte und Pflichten ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sind in § 80 BetrVG geregelt. Die stärksten Rechte erhält der Betriebsrat durch die sogenannten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in Belangen wie der Urlaubsplanung oder der Arbeitszeitgestaltung. Hier braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates. Des Weiteren hat der Betriebsrat Informationsanspruch auf alle Informationen und Unterlagen des Arbeitgebers, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig sind. Auch muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig über geplante Umgestaltungen oder die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer informieren. Es gibt des Weiteren Anhörungsrechte, Beratungsrechte, Widerspruchsrechte und Zustimmungsverweigerungsrechte. Wenn der Betrieb umstrukturiert oder Personal abgebaut werden soll, handelt der Betriebsrat einen Sozialplan aus. Und er setzt sich auch für einzelne Beschäftigte ein, wenn diese gekündigt werden sollen oder gemobbt werden.
Die Verbreitung von Betriebsräten bleibt in Deutschland jedoch weit hinter den Möglichkeiten zurück. 2020 gab es in lediglich 8 Prozent der Betriebe, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrates erfüllen, einen solchen. Betriebsräte sind vor allem in den größeren Betrieben anzutreffen, weswegen im Westen Deutschlands dennoch 40 Prozent der Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten werden. Im Osten trifft dies nur auf 36 Prozent der Beschäftigten zu. Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 hat die Erosion der betrieblichen Mitbestimmung nicht stoppen können. Auch das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ von 2021 wird diesen Trend nicht aufhalten.
Oft fehlt den Beschäftigten das Wissen über betriebliche Mitbestimmung. So haben viele Betrieben keinen Betriebsrat, weil es bisher einfach keine Versuche von Gewerkschaften oder Beschäftigten gab, einen zu gründen. In anderen Fällen resultiert das Fehlen eines Betriebsrates aus dem mitbestimmungsfeindlichen Agieren des Arbeitgebers oder des Managements, die Betriebsratsgründungen oder -tätigkeiten behindern oder versuchen zu verhindern.
Die Fraktion DIE LINKE hat ein umfassendes Konzept zur betrieblichen Mitbestimmung erarbeitet (Betriebliche Mitbestimmung) und fordert insbesondere:
- Die Wahl von Betriebsräten zu erleichtern und zu fördern, dafür ist u. a. in Fällen von Union Busting bei erstmaligen Betriebsratswahlen die direkte Einsetzung von Betriebsräten durch das Arbeitsgericht zu ermöglichen;
- Den Kündigungsschutz auf alle Organe der Betriebsverfassung auszuweiten;
- Die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten zu verbessern;
- Die Behinderung von Betriebsratstätigkeiten härter zu sanktionieren;
- Außerdem brauchen Betriebsräte mehr zwingende Mitbestimmungsrechte und das Recht, in entscheidenden wirtschaftlichen Fragen effektiv mitzubestimmen.