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Berufskrankheiten

Themenpapiere der Gruppe

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Entstehen dennoch bleibende Gesundheitsschäden durch die Arbeit, kommt das Berufskrankheitenrecht zur Anwendung. Es soll sicherstellen, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt werden.

Doch dieses Grundprinzip wird nicht konsequent umgesetzt. Die Ansprüche der Versicherten werden häufig abgewehrt. In Deutschland wird – abgesehen von coronabedingten Ausnahmejahren – lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten anerkannt, maximal sechs Prozent wurden mit einer Rente entschädigt. Und bestimmte arbeitsbedingte Erkrankungen sind bei den Berufskrankheiten völlig außen vor, etwa psychische Erkrankungen.

Die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung werden vollständig von den Arbeitgebern getragen. Geringe Anerkennungsquoten und Leistungen der Unfallversicherung sind also in deren Interesse, denn sie halten die Beiträge niedrig. Werden arbeitsbedingte Erkrankungen nicht durch die Unfallversicherung entschädigt, führt dies zu einer Umverteilung der Kosten auf die paritätisch finanzierte Kranken- und Rentenversicherung sowie die Steuerzahler. Damit fällt auch ein wichtiger finanzieller Anreiz für präventive Maßnahmen für die Arbeitgeber weg.

Auch die krassen Einsparungen im Gesundheitsbereich fordern ihren Tribut: Die Zahl der Gewerbeärztinnen und -ärzte, die für die fachliche Überwachung der Berufskrankheiten-Verfahren zuständig sind, ist von 109 im Jahr 2007 auf nur noch 55 im Jahr 2020 zurückgegangen.

Mittlerweile hat der Druck von Gewerkschaften, Betroffenenverbänden und der LINKEN gewirkt und die Bundesregierung hat immerhin einige Verbesserungen umgesetzt: ein Expositionskataster wurde eingeführt (hier werden vergleichbare Messdaten über schädigende Einwirkungen, sogenannte Expositionen aus einzelnen Berufen zusammengefasst), der sogenannte Unterlassungszwang fiel weg (Betroffene bestimmter Berufskrankheiten müssen ihre Tätigkeit nicht mehr aufgeben, um eine Chance auf Anerkennung zu haben) und der Ärztliche Sachverständigenbeirat wurde gesetzlich verankert (dieser entscheidet über neue Berufskrankheiten).

Doch auch nach dieser Reform gilt es, die Anerkennungshürden von Berufskrankheiten deutlich abzusenken.

Die Fraktion DIE LINKE fordert insbesondere:

  • mehr Transparenz bei den Strukturen und Verfahren der Unfallversicherungsträger,
  • unabhängige Beratungsstellen speziell für Betroffene von Berufskrankheiten - in allen Bundesländern und flächendeckend,
  • ein objektives Gutachtenwesen,
  • eine Beweiserleichterung für Betroffene in Berufskrankheiten-Verfahren - dazu ist eine Vermutungsregelung zugunsten der Versicherten sowie eine Härtefallregelung einzuführen,
  • die Anpassung der Liste der Berufskrankheiten an die moderne Arbeitswelt – endlich sind auch psychische und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu berücksichtigen,
  • die Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit für alle Beschäftigtengruppen,
  • Prävention und Forschung stärken,
  • flächendeckende Arbeitsschutzkontrollen und Gewerbeärztinnen und -ärzte in allen Bundesländern.