Befristungen haben in Deutschland Hochkonjunktur. 8,6 Prozent der Beschäftigten sind befristet, bei Neueinstellungen ist es sogar fast ein Drittel. Junge Menschen unter 35 Jahren sind davon besonders betroffen. 28,1 Prozent der 15- bis 25-Jährigen hat nur einen befristeten Arbeitsvertrag. In der Altersgruppe der 25- bis 35-Jährigen sind es 2021 immer noch 14,0 Prozent. Dabei waren 2021 rund 56 Prozent der befristet Beschäftigten sachgrundlos befristet beschäftigt.
Befristungen verhindern gute Arbeit: Befristet Beschäftigte schleppen sich krank zur Arbeit, nehmen seltener Urlaub, überfordern sich häufig. Befristungen schaffen Unsicherheit und erschweren eine verlässliche Lebensplanung.
Befristungen schleifen das Arbeitsrecht: Sie dienen als legales Instrument, um Arbeitsrechte gezielt zu umgehen. Die Unternehmen brauchen keinen Kündigungsgrund und sparen sich lange Prozesse und Kosten.
Befristungen sind eine Machtstrategie: Sie erschweren die betriebliche Interessenvertretung. Wer um den nächsten Vertrag bangt, wird sich seltener zu Wort melden und kann den Betriebsrat und die Gewerkschaft kaum offen unterstützen.
Es gibt berechtigte Sachgründe für einen befristeten Vertrag. Bei Krankheit, Mutterschaftsurlaub oder plötzlichem Ausfall einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters muss der Arbeitgeber die Personallücke überbrücken.
Doch das Teilzeit- und Befristungsgesetz geht weit über diese berechtigten Gründe hinaus. Es bietet Arbeitgebern viel zu weitgehende Möglichkeiten, Dauerarbeitsplätze rechtlich legal durch Zeitverträge zu ersetzen. Der Wunsch der Arbeitgeber nach unbegrenzter Flexibilität ist mit dem Schutzbedürfnis der Beschäftigten nicht vereinbar. Gerade im Krisenjahr 2020 zeigte sich die Risikoverlagerung durch Befristungen auf die Beschäftigten besonders deutlich: Die Arbeitgeber ließen viele dieser Verträge einfach auslaufen.
Angeblich sollen Befristungen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Faktisch werden sie von Unternehmen als verlängerte Probezeit genutzt. Doch Probezeiten von bis zu sechs Monaten sind bereits gängig. Dies reicht aus um zu prüfen, ob Beschäftigte in den Betrieb passen.
Es ist dringend erforderlich, die gesetzlichen Grundlagen für Befristungen drastisch einzuengen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz muss geändert werden.
Die Fraktion DIE LINKE will:
- Befristungen ohne Sachgrund abschaffen:
DIE LINKE fordert die Streichung der „sachgrundlosen Befristung“ aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. - Sachgründe beschränken:
DIE LINKE will Befristungen auf ein unvermeidbares Maß reduzieren. Wir verlangen die Streichung des Sachgrundes „Befristung zur Erprobung“. Bei öffentlicher Finanzierung soll die Befristung der Haushaltsmittel kein Grund mehr für die Befristung von Arbeitsverträgen sein. - Kettenbefristungen verhindern:
Jeder dritte Vertrag beim gleichen Arbeitgeber muss ein fester Vertrag sein. Wenn eine Arbeitskraft mehr als zwei Mal einen Vertrag erhält, kann ihr Einsatz als regelmäßig und dauerhaft angesehen werden.
Kleine Anfrage: Befristete Beschäftigung in Deutschland