"Bei solch einer ordentlichen Watsche muss die Bundesregierung doch mal aufwachen: Das BAföG in seiner derzeitigen Form sei verfassungswidrig, weil es nicht existenzsichernd ausgestaltet ist. Die Einschätzung ist deutlich, aber nicht überraschend“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Sprecherin für Bildung und Wissenschaft, zur heute vorgestellten Stellungnahme zur Verfassungswidrigkeit der BAföG-Bedarfssätze durch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und den Freien Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs).

„Im dritten Jahr in Folge und in dreizehn Jahren seit dem Jahr 2000 blieben die Renten hinter der Preisentwicklung zurück. Brot ist fast 20 Prozent teurer als im Vorjahr, Gemüse ist um 17 Prozent teurer geworden und Milchprodukte um sage und schreibe 28 Prozent. Da bleibt von der Rentenerhöhung am 1. Juli real kein einziger Cent mehr im Geldbeutel übrig. Die Krankenkassenbeiträge steigen, und auch den höheren Pflegebeitrag müssen die Rentnerinnen und Rentner voll tragen. Vom Kinderbonus profitieren sie nur, wenn ihre Kinder noch jünger als 25 Jahre sind. In dieser Ausnahmesituation fordere ich eine zusätzliche, einmalige und außerordentliche Rentenerhöhung um zehn Prozent zum 1. Januar 2024“, erklärt Matthias W. Birkwald, renten- und alterssicherungspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
„Beim Gebäudeenergiegesetz werden die Mieterinnen und Mieter weiterhin die Hauptlast der Finanzierung tragen. Das ist unverantwortlich“, findet Caren Lay.
„Aus reiner Eitelkeit schwächen SPD, Grüne und FDP die Demokratie und sorgen für politischen und sozialen Zündstoff“, erklärt Jan Korte.
„Diese Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns im Cent-Bereich auf 12,41 Euro ist ein Schlag ins Gesicht für Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor und eine herbe Missachtung der EU-Mindestlohn-Richtlinie“, erklärt Susanne Ferschl.
„So sehr ich mich über die öffentliche Präsenz der Hilfsorganisationen am ersten Bevölkerungsschutztag freue, so kritisch sehe ich diese Leistungsschau dennoch. Ein Protesttag wäre deutlich angebrachter“, sagt André Hahn mit Blick auf den Bevölkerungsschutztag der Bundesregierung am 24. Juni 2023.
„Das Urteil ist ein Meilenstein. Erstmals wurde eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Trotzdem ist es schier unglaublich, dass der Kläger trotz mehrerer nachgewiesen traumatisierender Erfahrungen in seinem Arbeitsleben erst gerichtlich durchsetzen muss, dass seine posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anerkannt wird. Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass das Berufskrankheitenrecht viel zu restriktiv ist“, erklärt Susanne Ferschl.
„Die internationale Staatenwelt muss der Ukraine beim Wiederaufbau helfen. Ohne Hilfe von außen kann das durch den Angriffskrieg Russlands systematisch zerstörte Land in Friedenszeiten nicht wieder auf die Beine kommen. Was nicht passieren darf, ist ein Wettrennen um den Ausverkauf von Land, Wirtschaft und den Rechten der Ukrainerinnen und Ukrainer“, erklärt Cornelia Möhring, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der Ukraine Recovery Conference, die heute und morgen in London zum Wiederaufbau des zweigrößten Landes in Europa berät.
„Die Zahl der eingereichten Petitionen ist im letzten Jahr erfreulicherweise wieder leicht angestiegen. Diese positive Tatsache kann aber nicht davon ablenken, dass nach wie vor großer Reformbedarf besteht hinsichtlich des Petitionswesens und der Arbeit des Petitionsausschusses“, erklären Sören Pellmann und Ina Latendorf.
„Ich bin entsetzt, wie weit sich die Entrechtung von Schutzsuchenden inzwischen normalisiert hat“, erklärt Clara Bünger anlässlich des Weltflüchtlingstags.