„Das Patientenrechtegesetz, das noch aus schwarz-gelber Regierungszeit stammt, erweist sich wie befürchtet als nicht patientenfreundlich. So kommen die meisten Behandlungsfehler weiterhin nicht ans Licht und geschädigte Patienten erhalten kein Recht. Die wahre Zahl der Behandlungsfehler liegt leider bedeutend höher als das, was Ärzte zugeben und Krankenkassen offiziell erheben.“ erklärt Kathrin Vogler, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, anlässlich der Bekanntgabe neuer Zahlen des MDK zu Behandlungsfehlern. Vogler weiter:

„DIE LINKE begrüßt, dass die Bundesregierung nun endlich, 70 Jahre nach der Befreiung, das unvorstellbare Leid der 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Unrecht anerkennt und den wenigen Überlebenden zumindest eine symbolische Entschädigung zukommen lassen will. Mit ihrem Anfang Februar im Plenum diskutierten Antrag ‚Finanzielle Anerkennung von NS-Unrecht für sowjetische Kriegsgefangene‘ (BT-Drs. 18/3316) hatte DIE LINKE das Thema wieder auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Wir erwarten, dass bei diesem wichtigen geschichtspolitischen Thema ideologisch motivierte Ausgrenzungen unterbleiben und alle im Bundestag vertretenen Fraktionen an einem Strang ziehen. Eine Ausgrenzung gerade derjenigen Fraktion, die seit vielen Jahren beharrlich auf die Situation der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen hingewiesen und ihre Entschädigung gefordert hat, wäre nicht nur extrem schlechter Stil, sondern völlig inakzeptabel“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Beschluss des Haushaltsausschusses zehn Millionen Euro für die Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener zur Verfügung zu stellen. Korte weiter:
Der Hamburger Oberstaatsanwalt, der seit zweieinhalb Jahren ermittelt, ob Gregor Gysi hinreichend verdächtig sein könnte, eine falsche eidesstaatliche Versicherung in einem Prozess mit dem NDR abgegeben zu haben, was Gregor Gysi bekanntermaßen immer bestritten hat, will das Verfahren einstellen und sieht sich einer Anweisung des Generalstaatsanwaltes gegenüber, Anklage zu erheben. Vom Justizsenator ist zu erwarten, dass er Versuche, das Verfahren weiter zu politisieren, zurückweist und die Entscheidung wieder in die Hände des sachlich zuständigen Oberstaatsanwaltes legt und ihn von politischen Einflussnahmen freihält.
„Trotz der ab 2016 geltenden 30-Prozent-Quote für Frauen in Aufsichtsräten verpasst die Mehrzahl der DAX30-Unternehmen dieses Jahr die Chance, diese Vorschrift auch anzugehen. Nur ein Drittel hat sich bisher auf die Quote eingelassen. Da Aufsichtsräte auf fünf Jahre gewählt werden, bleibt völlig unklar, wie die anderen Unternehmen dieses Ziel noch rechtzeitig erreichen wollen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Vorstellung der aktuellen „Women-on-Board“-Indices durch Frauenministerin Manuela Schwesig und der Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR). Möhring weiter:
"Die Jahresveranstaltung des Deutschlandstipendiums ähnelte einer Dauerwerbesendung im Fernsehen: Bildungsministerin Johanna Wanka versuchte, das Deutschlandstipendium trotz aller Missstände als Erfolgsstory zu verkaufen, sie lieferte weder neue Zahlen, noch ging sie auf die Probleme der Hochschulen ein", so Nicole Gohlke, hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
„Die harschen Töne aus der Union in Richtung ihres Koalitionspartners SPD zeigen ein Ausmaß an Verfassungsignoranz, das nicht länger hinnehmbar ist. Die Bundeskanzlerin muss entscheiden, wem sie sich verpflichtet fühlt: der US-Administration, die in ihrem Spionagewahn vor nichts halt macht, oder dem Grundgesetz und dem Deutschen Bundestag, der sie ins Amt gewählt und vor dem sie ihren Amtseid geschworen hat. Mit dem Belügen der Öffentlichkeit im Wahlkampf über ein nie ernsthaft zur Debatte stehendes No-Spy-Abkommen mit den USA und immer neuen Bücklingen vor den USA in Bezug auf die NSA-Spionage-Selektoren kann Angela Merkel keinen Schaden vom deutschen Volke abwenden, wie es ihr Amtseid verlangt“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Dietmar Bartsch zu den aktuellen Zwistigkeiten in der Koalition. Bartsch weiter:
„Der Mietspiegel in seiner jetzigen Form ist leider ein Mietteuerungsspiegel, denn er legitimiert nur Mieterhöhungen. Wenn er sozial gerecht und vor allem mietendämmend wirken soll, muss er im Interesse der Mieterinnen und Mieter dringend reformiert werden“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Vorstellung des Berliner Mietspiegels. Lay weiter:
Die SPD muss aufhören, in der Geheimdienstaffäre immer nur dicke Backen zu machen, sondern endlich auch pfeifen. Wer in der Woche wie die SPD im Untersuchungsausschuss gegen Sondersitzungen stimmt, in denen die für die Geheimdienste zuständigen Kanzleramtsminister schnell Rede und Antwort stehen müssten, ist nicht besonders glaubwürdig, wenn er am Sonntag mehr Geheimdienstkontrolle und die Übergabe der NSA-Selektorenliste ans Parlament fordert. Damit diese Forderungen nicht nur Theaterdonner bleiben, muss die SPD die Geheimdienstaffäre zur Koalitionsfrage machen.
Der Spionageskandal um BND und NSA wird Woche für Woche größer, doch Bundesregierung und BND unterlaufen weiter die parlamentarische Aufklärung und verstecken sich hinter der US-Administration. Wenn die NSA mit Hilfe des BND mit über 20.000 Selektoren gegen deutsche und europäische Interessen spioniert hat und damit deutsches Recht zehntausendfach gebrochen wurde, muss die Bundesregierung endlich die Karten auf den Tisch legen, falls ihr ihr Amtseid noch irgendwas bedeutet.
Elf V-Leute sind genau elf V-Leute zu viel. Die Verfassungsschutzämter haben eine Praxis fortgeführt, die vom Bundesverfassungsgericht schon 2003 gerügt wurde. Der NSU-Untersuchungsausschuss hat gezeigt, dass die Nazi-Szene durch V-Leute massiv personell und materiell aufgerüstet worden ist. Und das einzige, was von den fragwürdigen Partnern in der NPD bleibt, ist das Risiko eines erneuten Scheiterns des Verbotsverfahrens.