Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. für eine dreistufige Volksgesetzgebung erklärt Petra Pau, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für BürgerInnenrechte und Demokratie:
Der Bundestag debattiert am Donnerstag drei Gesetzesentwürfe zur dreistufigen Volksgesetzgebung. Alle Oppositionsparteien haben dazu einen Gesetzesantrag eingebracht. Die Fraktion DIE LINKE. ist dabei am bürgerfreundlichsten.Weil mit zwei platten Reifen kein Radrennen zu gewinnen ist, hat die Fraktion DIE LINKE. für Volksbegehren und Volksinitiativen Quoren vorgesehen, die das Instrument der direkten Beteiligung nicht ins Leere laufen lassen, sondern die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsprozess attraktiv machen. 100.000 Bürgerinnen und Bürger sind für ein erfolgreiches Volksbegehren erforderlich und 1 Millionen Bürgerinnen und Bürger für eine erfolgreiche Volksinitiative.
Nach dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit ihre Ablehnung gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz im Rahmen einer Volksinitiative zum Ausdruck zu bringen. Schließlich schlägt die Fraktion DIE LINKE. vor, das Bürgerinnen und Bürger bei den Bundestagswahlen über Sachfragen entscheiden, die die Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien zu den Wahlen mit vorlegen können.
DIE LINKE. nimmt die Bürgerinnen und Bürger ernst und macht mit ihrem Gesetzentwurf den Weg dafür frei, dass die Bürgerinnen und Bürger aus der Zuscherdemokratie heraus- und in die Mitentscheidungsdemokratie eintreten können.