"Die Begründung des 2. Senats ist mehr als fadenscheinig. Richterschelte ist grundsätzlich nicht hilfreich. Gleichwohl drängt sich im vorliegenden Fall die Frage auf, ob und gegebenenfalls warum die Karlsruher Richter zu feige waren, in dieser komplizierten und politisch hochheiklen Angelegenheit eine Entscheidung in der Sache zu treffen", so Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Gruppe Die Linke im Bundestag und Sprecher für die Geheimdienstkontrolle, zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu seiner Klage gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Hahn weiter:
"Ich halte meinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium in Folge der Auflösung der Fraktion Die Linke im Dezember 2023 angesichts meiner Wahl in dieses für die Kontrolle der Geheimdienste zuständige Gremium durch den Deutschen Bundestag am 28.04.2022 mit absoluter Mehrheit (426 Ja-Stimmen von 683 abgegebenen Stimmen / DIE LINKE hatte lediglich 39 Sitze) nach wie vor für rechtswidrig.
Wie das Verfassungsgericht zu der Auffassung gelangt, es sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass ich als Abgeordneter in meinen Rechten verletzt worden sei, ist mir völlig schleierhaft. Was muss denn noch passieren, als dass jemand, der mit absoluter Mehrheit des Bundestags in eine Funktion gewählt wurde, plötzlich daran gehindert wird, dieses Amt wahrzunehmen?
Das ist eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage, die nun leider nicht entschieden wurde, was im Übrigen auch für künftige, ähnlich gelagerte Fälle wichtig gewesen wäre.“