Zur Entscheidung der Knesset, UNRWA ab kommendem Jahr alle Aktivitäten in Israel zu verbieten und jegliche Zusammenarbeit von israelischen Behörden mit UNRWA zu untersagen, was dazu führen wird, dass UNRWA auch im Gaza-Streifen, im Westjordanland und in Ostjerusalem nicht mehr tätig sein kann, erklärt der außenpolitische Sprecher der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag, Dr. Gregor Gysi:
"Die Entscheidungen souveräner und demokratischer Parlamente als Abgeordneter eines anderen Parlaments zu kritisieren, zumal es hier um die große Mehrheit der Knesset und einen deutschen Parlamentarier geht, ist immer ein Balanceakt und sollte nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden.
Das staatliche Betätigungsverbot der 1949 durch die UN-Generalversammlung ins Leben gerufenen UN-Agentur im genannten Gebiet ist ein- und erstmalig in der Geschichte der UNO und ein katastrophaler Fehler, der nicht unkommentiert bleiben darf.
Allein im Gaza-Streifen sind 1,7 Millionen Menschen auf die humanitäre Hilfe von UNRWA angewiesen - der Ausfall von UNRWA könnte praktisch und logistisch niemals aufgefangen werden, mit entsprechenden verheerenden Konsequenzen.
Das Verhältnis Israels zur UNRWA war zu keiner Zeit einfach, doch gab es in Israel und besonders seit dem Sechstage-Krieg ein Verständnis dafür, dass sich humanitär um die palästinensischen Flüchtlinge gekümmert werden müsse. Dass die Palästinenserinnen und Palästinenser keine Flüchtlinge seien und somit keines besonderen Schutzes bedürften, war viele Jahre lang eine isolierte Haltung bestimmter Rechter in Israel. Mit dem Beschluss der Knesset hat sich das geändert, was mehr als bedauerlich ist.
Bei aller Kritik an den Strukturen der UNRWA und einer wohl teilweise stattgefundenen Unterwanderung durch die Hamas bleibt festzustellen, dass das Verbot des größten humanitären Helfers, einer Agentur der UN, inmitten einer existenzbedrohenden Krise für Hunderttausende, eine Entscheidung gegen die Menschlichkeit ist und das Völkerrecht verletzt."