Zur Weigerung von 22 gesetzlichen Krankenkassen, die Einkommen ihrer Vorstände zu veröffentlichen, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gesine Lötzsch, Mitglied des Haushaltsausschusses:
22 gesetzliche Krankenkassen weigern sich noch immer, die Einkommen ihrer Vorstände zu veröffentlichen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 8.11.2005 auf meine schriftliche Frage hervor. Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit März 2004 durch § 35a Abs. 6 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Veröffentlichung der Einkommen und Versorgungsregelungen ihrer Vorstände verpflichtet.Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich Transparenz bei den Einkommen aller Vorstände gesetzlicher Krankenkassen zu schaffen.