„Das Lagebild zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten ist höchst alarmierend und verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. Die Bundesregierung hat zwar in ihrem Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen angekündigt, jedoch bis heute nicht umgesetzt“, erklärt Gökay Akbulut, Sprecherin für Frauenpolitik der Gruppe Die Linke, zum Lagebild des Bundeskriminalamtes zu Straftaten gegen Frauen. Akbulut weiter:
„Obwohl Deutschland schon seit 2018 rechtlich dazu verpflichtet ist, warten wir bis heute vergeblich darauf, dass die ressortübergreifende Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnimmt. Das ist ein Skandal und zeigt, dass die Bundesregierung dem zu keinem Zeitpunkt die angemessene Bedeutung zugemessen hat.
In unserem Antrag (BT-Drs.: 20/13739) verlangen wir, dass die Bundesregierung unverzüglich ein Gewalthilfegesetz in den Bundestag einbringt. Der Bund muss mit einer Regelfinanzierung einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantieren. Entsprechend der Istanbul-Konvention muss die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze deutlich erhöht werden. Eine entsprechende Initiative aus der Minderheitsregierung würden wir klar unterstützen.
Das Hilfesystem ist permanent unterfinanziert und platzt seit Jahrzehnten aus allen Nähten. In Deutschland fehlen mehr als 13.000 Plätze in Frauenhäusern, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Gruppe hervorgeht. Es ist für Frauen und Kinder katastrophal, wenn sie keine sichere Unterkunft finden und vor der Wahl stehen, zum Täter zurückzukehren oder wohnungslos zu werden. Viele Betroffene können sich den Aufenthalt im Frauenhaus nicht leisten, der mancherorts bis zu 53 Euro pro Nacht kostet.“