"Widersprüchliche Ausführungsbestimmungen des Bundesinnenministeriums atmen den Geist des Misstrauens, der das Gesetz schon bei seiner Verabschiedung durch den Bundestag bestimmte. Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen sind nun mit Einzelfallentscheidungen der Ämter zu ihrem beantragten Vornamen konfrontiert", erklärt Kathrin Vogler, queer- und gesundheitspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024. Vogler weiter:
"Der parallel versprochene Zugang zu einer selbstbestimmten Gesundheitsversorgung ist nicht einmal im Entwurfsstadium, weil Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht liefert.
Diskriminierungen können zu Armut führen. Viele trans- und intergeschlechtliche Menschen sind von Armut betroffen. Doch dieses Problem wird nicht einmal im Ansatz von der Bundesregierung erkannt. Fazit: Das Selbstbestimmungsgesetz war notwendig, aber es ist unzureichend und vom Geist des Misstrauens geprägt. Bis zu umfassender Selbstbestimmung ist es noch ein langer Weg."