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Sachverständige versenken Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rückgabe von NS-Raubkunst

Pressemitteilung von Jan Korte,

„Das Urteil der Sachverständigen ist einhellig: Dieser Gesetzentwurf ist unsinnig, unbrauchbar und ein Etikettenschwindel. Das Gesetz würde – bis auf ganz wenige Ausnahmen in Fällen von lange verschollenen Kunstwerken – weitestgehend leerlaufen. Im Ergebnis würde man sich nur um maximal ein Prozent der geraubten Kunstwerke kümmern und gleichzeitig mehr und nicht weniger Unsicherheit für die Antragsteller schaffen. Das ist völlig indiskutabel und ein zynischer Umgang mit der Hoffnung der Betroffenen. Der Gesetzentwurf sollte deshalb schleunigst zurückgezogen werden und im Papierkorb verschwinden. Stattdessen muss endlich ein umfassendes Restitutionsgesetz verabschiedet werden. Ich hoffe, dass auch die geplante Schiedsgerichtsbarkeit abgeblasen wird und die Beratende Kommission – wie seit Jahren versprochen – nachhaltig gestärkt wird“, erklärt Jan Korte, kulturpolitischer Sprecher der Gruppe Die Linke im Bundestag, anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Korte weiter:

„Die Ampel hat leider völlig versagt. Jetzt muss die nächste Bundesregierung endlich der Verpflichtung nachkommen und 80 Jahre nach dem militärischen Sieg über den Faschismus das NS-Raubkunstproblem im Sinne der Opfer lösen. Statt unbrauchbarer Konstruktionen, die im Kern nur den Status quo und das himmelschreiende Unrecht fortschreiben, brauchen wir ein solides und umfassendes Restitutionsgesetz, das klare Regeln für die Rückgabe und Entschädigung nationalsozialistischer Raubkunst enthält. Neben der Stärkung der Auskunftsrechte für die Betroffenen und der einseitigen Anrufbarkeit müssen die Hauptprobleme angegangen werden: Sowohl die Verjährung als auch die sogenannte Ersitzung, also der ganz legale Erwerb der geraubten Kunstwerke nach einer bestimmten Besitzzeit müssen endlich ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für den ‚Erwerb im guten Glauben‘, den es bei NS-Raubgut generell nicht geben darf. Leider sind jedoch Zweifel mehr als angebracht, ob eine Unions-geführte Bundesregierung dieser Aufgabe gerecht wird. Die Linke wird jedenfalls weiter für eine gerechte Regelung kämpfen.“