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Presseerklärung des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers zur Sitzungswoche vom 18. bis 20. Dezember 2024

Pressemitteilung,

Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden Parlamentarischen Initiativen der Gruppe befassen:

 

Mittwoch, 18. Dezember 2024

TOP 3 Antrag „Gerechtigkeitsfonds statt Härtefallfonds – ein Fonds für alle statt Almosen für wenige“, Drs. 20/14016

Der Härtefallfonds ist unzureichend und die Auszahlungen marginal. Er lässt ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner im Stich. Die Kriterien für die Bewilligung müssen gelockert werden, sodass aus dem gescheiterten Härtefallfonds ein Gerechtigkeitsfonds entsteht. Die Mehrheit derjenigen, die um Rentenansprüche aus DDR-Zeiten geprellt wurden, haben erst gar keinen Antrag auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds gestellt, weil er zu bürokratisch, zu restriktiv und zu ungerecht ist.

Donnerstag, 19. Dezember 2024

TOP 15 a Entschließungsantrag zum Filmförderungsgesetz, Drs. 20/…

Die Reform der Filmförderung ist überfällig - aber noch fehlen entscheidende Förderinstrumente. In dem, was jetzt vorliegt, muss nachgebessert werden, insbesondere zugunsten der kulturellen Filmförderung, der Förderung von Kino und Verleih und der Stärkung sozialer Mindeststandards.

TOP 18 a Antrag „Europarecht ernst nehmen – Gesetzlichen Mindestlohn armutsfest machen und Tarifbindung stärken“, Drs. 20/13741

Der Mindestlohn darf nicht zum Armutslohn verkommen, sondern muss armutsfest ausgestaltet werden. Dafür ist eine gesetzliche Präzisierung notwendig, dass der Mindestlohn angemessen ist, wenn er bei mindestens 60 Prozent des Medianlohns aller abhängig Beschäftigten liegt. Zugleich ist der gesetzliche Mindestlohn nur eine untere Auffanggrenze - es muss zwingend des Tarifsystem stabilisiert werden. Dafür muss die Regierung einen Aktionsplan erstellen.

TOP 18 bAntrag „Zukunft, mitbestimmt – Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung“, Drs. 20/11026

Demokratische Enttäuschungen hängen eng mit dem Ausbleiben von Partizipations- und Beteiligungserfahrungen am Arbeitsplatz zusammen. Eine Stellschraube gegen dieses Ohnmachtserleben ist die Stärkung der Demokratie am Arbeitsplatz. Das beinhaltet auch eine vertiefte Beteiligung der Belegschaft an der Betriebsratsarbeit.

TOP 18 b Antrag „Zukunft, mitbestimmt – Transformation braucht starke betriebliche Mitbestimmung“, Drs. 20/11027

Der Umbau der Wirtschaft im Zuge der Digitalisierung und des Klimawandels ist in vollem Gange und die Transformation wird auch die nächsten Jahre prägen. Dabei geht es nicht nur um Umweltaspekte, sondern auch um die Frage, wie die Zukunft der Arbeit aussieht und wer gestalten kann. Die neue Wirtschaftsweise und Arbeitswelt wird aber nur demokratisch, sozial und ökologisch sein, wenn Beschäftigte am Umbauprozess aktiv beteiligt sind. Dazu brauchen Betriebsräte mehr zwingende Mitbestimmungsrechte.

TOP 18 b Antrag „Zukunft, mitbestimmt – Betriebliche Mitbestimmung braucht Betriebsräte“, Drs. 20/11028

In nur acht Prozent der Betriebe gibt es einen Betriebsrat. Weil den Beschäftigten das Wissen über betriebliche Mitbestimmung fehlt oder weil Arbeitgeber aktiv versuchen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Dazu schüchtern sie diejenigen ein, die die Betriebsratswahlen vorbereiten, und behindern deren Arbeit. Es braucht Maßnahmen, die Betriebsratswahlen erleichtern, undemokratische Arbeitgeber härter bestrafen, bestehende Betriebsräte besser schützen und ihre Arbeitsfähigkeit stärken.

TOP 18 c Antrag „Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne“, Drs. 20/11426

Um die Tarifbindung ist es nicht gut bestellt: 2021 gab es nur noch für 54 Prozent der Beschäftigten im Westen und 45 Prozent im Osten einen Tarifvertrag. Dabei sorgen Tarifverträge für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Insbesondere Flächentarifverträge verhindern sogenannte Schmutzkonkurrenz per Lohndumping. Auch die neue Mindestlohn-Richtlinie verlangt einen Aktionsplan bei einer Tarifbindung von unter 80 %. Gesetzliche Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung sind daher unerlässlich.

Ohne Debatte

Antrag „Grundnahrungsmittel zeitgemäß definieren“, Drs. 20/13738

Im Januar 2024 hat der Bürgerrat des Bundestages „Ernährung im Wandel“ einen neuen Steuerkurs für Lebensmittel gefordert. Die Differenzierung zwischen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % und 19 % ist nicht erklärbar. Was als Grundnahrungsmittel zählt ist in Deutschland nicht definiert, dadurch ist eine Steuerbefreiung nicht umsetzbar.

Antrag „Lebensmittelverschwendung durch Wegwerfverbot von Nahrungsmitteln stoppen“, Drs. 20/13740

Eine weitere Forderung des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ ist eine verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel. Lebensmittelverschwendung ist systemimmanent, da die Überproduktion Teil des Problems ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Vorschlag des Bürgerrates und anderes umzusetzen und ein eigenständiges nationales Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung vorzulegen.