Zu dem Vorhaben von Arbeitsminister Müntefering, den Gebäudereiniger-Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären und damit in dieser Branche einen Mindestlohn einzuführen, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., Gregor Gysi:
Vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist eine Vereinbarung über einen Mindestlohn in der Gebäudereinigungsbranche ein erster begrüßenswerter Schritt, dem drohenden Lohn- und Sozialdumping wenigstens etwas entgegen zu setzen.Doch die Bundesregierung darf nicht bei dieser Branche stehen bleiben. Lohndumping muss in den anderen Branchen ebenso verhindert werden. Ansonsten ist absehbar, dass das heimische Lohnniveau nach der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie völlig einbricht, mit katastrophalen Folgen für die soziale Sicherung und die Binnennachfrage.
Als hochproblematisch erweist sich, dass mit den Tarifverträgen 16 Jahre nach der deutschen Einheit nach wie vor gravierende Lohnunterschiede zwischen West und Ost festgeschrieben werden. 7,87 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten pro Stunde für die Gebäudereiniger - die Zementierung eines um 1,51 Euro niedrigeren Mindestlohnes in Ostdeutschland ist skandalös. Auch bei den Gesprächen über einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche steht ein Lohnunterschied von einem Euro in Rede.
Alle diese Mindestlöhne haben jedoch einen entscheidenden Makel - sie sind zu niedrig. Erst ein Mindestlohn von 8 Euro garantiert ein Nettoeinkommen in Höhe der gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenze. Weniger reicht nicht zum Leben, geschweige denn zum Arbeiten. Deshalb braucht Deutschland so wie 18 weitere EU-Staaten eine Regelung für einen gesetzlichen Mindestlohn.