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Mindesthonorare in der Kulturförderung: Länder, Kommunen und Private müssen nachziehen

Pressemitteilung von Jan Korte,

"Es ist gut, dass ab heute in der Kulturförderung des Bundes Mindesthonorare für Kulturschaffende gelten. Eine freie Kulturarbeit, die mit öffentlichen Geldern unterstützt wird, muss den Kreativen selbstverständlich ein existenzsicherndes Einkommen garantieren und sie in die sozialen Sicherungssysteme einbinden. Wir begrüßen daher, dass der Bund nun endlich seiner Verantwortung nachkommt und mit gutem Beispiel vorangeht. Festzuhalten ist aber auch, dass dieser Schritt vor allem von symbolischer Bedeutung ist, da nur wenige Kulturschaffende davon profitieren werden. Entscheidend wird vielmehr sein, dass jetzt auch die Länder und Kommunen, in deren Händen im Wesentlichen die öffentliche Kulturförderung liegt, sowie die privaten Auftraggeber schnellstmöglich nachziehen", erklärt Jan Korte, kulturpolitischer Sprecher der Gruppe Die Linke, zu den ab 1. Juli geltenden Mindesthonoraren bei Kulturveranstaltungen und -projekten, die eine finanzielle Beteiligung des Bundes von mindestens 50 Prozent aufweisen. Korte weiter:        

"Grund für allzu großen Jubel gibt es nicht. Denn das durchschnittliche Jahreseinkommen der in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Selbstständigen lag zum 01.01.2024 bei 20.383 Euro und damit deutlich unter dem aller Erwerbstätigen. Und es ist leider nicht zu erwarten, dass sich die Mindesthonorarregelung in der Kulturförderung des Bundes hier signifikant auswirkt. Damit wir schnell zu flächendeckenden und generellen Mindesthonoraren kommen, müssen also die Ärmel auf politischer und gewerkschaftlicher Seite sowie bei den Interessenvertretungen der Kreativen weiter hochgekrempelt werden."


Zur Information:

Die Linke engagiert sich seit vielen Jahren kontinuierlich in Bund, Ländern und Kommunen für gesetzlich verankerte Mindesthonorare für (Solo-)Selbstständige. Zuletzt mit dem Antrag "Basishonorare in der Bundeskulturförderung verankern" (20/8799).