Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil private Telefon-Verbindungsdaten besonders geschützt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:
Das Urteil unterstreicht nochmals das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Demnach dürfen Telekommunikations-Daten nur in besonderen Ausnahmefällen beschlagnahmt werden. Das ist eine wichtige Klarstellung.Das Urteil ist zugleich eine erneute Rüge. Denn wieder einmal hatten Innenpolitiker und Ermittlungsbehörden gegen verbriefte Grund- und Bürgerrechte verstoßen.