Zur Forderung nach Einbindung von Parlamentariern in den Nationalen Ethikrat erklärt die stellvertretende Vorsitzende und forschungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Petra Sitte:
Die Fraktion Die LINKE. steht der Forderung, erneut eine Enquêtekommission zur Bioethik einzurichten, aufgeschlossen gegenüber. DIE LINKE. würde sich einem interfraktionellen Begehren für ein solches parlamentarisches Beratungsgremium anschließen. Für dieses Ansinnen fehlen jedoch die parlamentarischen Mehrheiten. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben die Einrichtung einer Bioethik-Enquête ausgeschlossen. Das ins Feld geführte Argument - der Einzigartigkeit solcher Kommissionen - liegt nicht ganz fern.Insofern verwundert es nicht, wenn nunmehr von einigen Abgeordneten die Forderung nach einer Einbindung von Parlamentariern in den Nationalen Ethikrat erhoben wird.
DIE LINKE. begrüßt zunächst die Initiative von Bundesforschungsministerin Schavan, den Nationalen Ethikrat auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Ein solch nunmehr demokratisch legitimiertes Gremium kann zu Fragen der Ethik in den Lebenswissenschaften einen wichtigen Beitrag leisten. Es kann den internationalen Dialog befördern als auch Impulse für einen Diskurs in unserer Gesellschaft zu lebenswissenschaftlichen Fragen geben. Wir finden es wichtig, dass es eine vernünftige Gesprächskultur zwischen Politik, Experten sowie Bürgerinnen und Bürgern gibt.
Wenig nachvollziehbar und realisierbar scheinen jedoch die Überlegungen für eine Neubesetzung des Nationalen Ethikrates nach dem klassischen Fraktionsproporz. In der Bioethik kann man keiner Partei - bis auf die FDP - eine bestimmte Position zuordnen. Daher würde ein Ethikrat mit Fraktionsproporz Facetten und Aspekte der bioethischen Debatte eher abschneiden als herausstellen und vermutlich eher ein einseitiges Abbild sein. Der Proporz der Inhalte ist jedoch in diesen sensiblen Fragestellungen wichtiger als der Proporz der Fraktionen.
DIE LINKE. wird deshalb bei der Debatte, wo, wie und in welcher Form eine strukturelle Anbindung der bioethischen Fragestellungen an das Parlament erfolgt, bei ihren Besetzungsvorschlägen die unterschiedlichen Positionierungen einbeziehen. Gerade die kleineren Fraktionen hätten sonst nicht die Möglichkeit, die Spannbreite ihrer Positionen in die Debatte zu bringen. Dies wäre aber vor dem Hintergrund der guten Tradition des Bundestages, sich bei bioethischen Fragen und Abstimmungen gerade jenseits von Partei- und Fraktionsgrenzen zu bewegen und neue parlamentarische Gruppen zu bilden, wichtig.