„Am 23. Februar wurde ein neuer Bundestag gewählt. Es ist eine Missachtung der Wählerinnen und Wähler und juristisch fragwürdig, jetzt nochmal den alten Bundestag einzuberufen, nur weil Union und SPD die Mehrheiten im neuen nicht passen. Deswegen haben wir heute eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht“, erklärt Christian Görke, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Die Linke im Bundestag. Görke weiter:
„Der neue Bundestag könnte anstatt zum spätmöglichsten Termin (am 25.03.) auch unmittelbar nach der amtlichen Verkündung des Wahlergebnisses am 14.03. zusammentreten. Alle wesentlichen Voraussetzungen, so wie in der Klage formuliert, sind dafür erfüllt.
Im neuen Bundesstag gibt es demokratische Mehrheiten für eine Reform der Schuldenbremse. Wir sind dazu gesprächsbereit. Diese demokratieschädigende und juristisch fragwürdige Trickserei ist daher unnötig. Dafür müsste die Union nur ihre ideologischen Scheuklappen endlich ablegen.“